Wegen Rechtsfehlern - Bundesgericht hebt Schießurteil in Trier auf – Prozess muss teilweise wieder aufgenommen werden
Der Prozess um die Schießerei in Trier, bei der fünf Menschen ums Leben kamen, muss teilweise neu geführt werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (BGH) wurde das Urteil des Landgerichts Trier aufgrund von Rechtsfehlern im Wesentlichen aufgehoben. Der BGH gab am Montag bekannt, dass er der Berufung des Beklagten stattgegeben habe.
Begründung: Das Bezirksgericht hat keinen Rechtsfehler begangen, als es die Vermutung aufgestellt hat, dass der Beklagte in einem Zustand wesentlich verminderter Schuld gehandelt habe. Dies bedeutet, dass auch Entscheidungen über Rechtsfolgen aufgehoben werden müssen.
Schießerei in Trier fordert fünf Tote – Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Bei einem gewalttätigen Zwischenfall fuhr am 1. Dezember 2020 ein Mann mit einem SUV durch eine Fußgängerzone in Trier und stieß dabei Passanten absichtlich um. Bei dem Vorfall starben fünf Menschen, darunter ein Kleinkind. Dutzende weitere wurden verletzt.
Im August 2022 wurde der Täter vom Landgericht Trier wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die Schwere der Verbrechen des Mannes fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an.
Experten zufolge litt der Mann an paranoider Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und war daher weniger schuldfähig. Der gelernte Elektriker schwieg während des einjährigen Prozesses zu den Vorwürfen. Einen Tag nach dem Urteil legten die Verteidiger des Schützen Berufung ein.
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Quelle: www.stern.de