Der Bundesfinanzhof (BFH) wird seine Entscheidung im Solidaritätszuschlagsklage voraussichtlich am Montag (10:00 Uhr) bekannt geben. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht könnte erwogen werden. Richter in Karlsruhe müssen dann entscheiden, ob die nur von Gutverdienern gezahlte Abgabe nun verfassungswidrig ist.
Laut BFH verdient der Bund an dem Solo bis zu 11 Milliarden Euro. Sollte die Steuer eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden, stellt sich die Frage, ob der Bund seinen Solidaritätszuschlag zurückzahlen muss.
Sind die Argumente ausreichend?
Ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg beschwerte sich. Unterstützt vom Bund der Steuerzahler will sie die Solisten zu Fall bringen. Die Klage stützt sich auf zwei Argumente: Der Solidaritätszuschlag solle die Lasten der Deutschen Einheit finanzieren, werde dafür aber seit 2019 nicht mehr verwendet. Damals lief der Zweite Solidarpakt aus, seither werden keine Sondermittel mehr an die ostdeutschen Länder vergeben.
Zudem warfen die Kläger und ihre Anwälte der Bundesregierung vor, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu verstoßen, weil nur wenige Steuerpflichtige steuerpflichtig seien, die große Mehrheit der Steuerpflichtigen jedoch nicht.
Mit dem Gesetz zur Rückzahlung des Solidaritätsausgleichs von 2019 haben die damaligen großen Ligen entschieden, dass nur die Spitzenverdiener – also die oberen 10 Prozent der Verdiener – den Zuschlag zahlen müssen. Die restlichen 90 Prozent der Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Laut den Anwälten der Kläger zahlen immer noch rund 2,5 Millionen Menschen für Solo.
“Hoffentlich auf ein Wiedersehen in Karlsruhe”
Steuerzahlervorsitzender Reiner Holznagel sagte, der Prozess sei ein wichtiger Schritt. „Denn wir kämpfen seit Jahren für einen kompletten Alleinflug“, sagte Holznagel, „wir hoffen auf ein Wiedersehen in Karlsruhe.“ Auf der anderen Seite wollen Grüne und Linke die obersten 10 Prozent weiter besteuern. auch wenn das Solo fallen sollte. Bei der „Rheinischen Post“ (Montag) geht Holznagel in einem Solo von 2020 von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesfinanzhofs weg. „Ich rechne am Montag mit einem Etappensieg.“ Mit einem Urteil in Karlsruhe ist frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Die Klage hat zumindest die stillschweigende Unterstützung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der den Solo ohnehin abschaffen will. Das Ministerium schloss sich zunächst dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof an. Dies ist üblich in Fällen, in denen das Ministerium Ansprüche ablehnt. Lindner änderte dies jedoch und das Finanzministerium war nicht mehr in den Einheitsprozess involviert.