Der Bundesfinanzhof wird seine Entscheidung im Verfahren gegen den Solidaritätszuschlag heute Morgen voraussichtlich ab 10 Uhr bekannt geben. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht könnte erwogen werden. Richter in Karlsruhe müssen dann entscheiden, ob die nur von Gutverdienern gezahlte Abgabe nun verfassungswidrig ist.
Ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg beschwerte sich. Unterstützt vom Bund der Steuerzahler will sie die Solisten zu Fall bringen. Die Klage stützt sich auf zwei Argumente: Der Solidaritätszuschlag solle die Lasten der Deutschen Einheit finanzieren, werde dafür aber seit 2019 nicht mehr verwendet. Damals lief der Zweite Solidarpakt aus, danach verfügten die ostdeutschen Bundesländer über keine Sondervermögen mehr.
Zudem warfen die Kläger und ihre Anwälte der Bundesregierung vor, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu verstoßen, weil nur wenige Steuerpflichtige steuerpflichtig seien, die große Mehrheit der Steuerpflichtigen jedoch nicht. Zum Ergebnis seiner Entscheidung hat der Senat des Bundesfinanzhofs in der mündlichen Verhandlung nicht Stellung genommen.