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Bundesfinanzgericht weist Klage gegen Solo ab

Der Bundesfinanzhof hat die Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Besteuerung ist nicht verfassungswidrig, neunte Sitzung entscheidet. Der Senat von Deutschlands höchstem Finanzgericht am Montag. Das bedeutet, dass die Bundesregierung weiterhin jedes Jahr zig Milliarden an separaten Einnahmen programmieren kann.

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