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Bundesarbeitsgericht: Wenige Klagen trotz Corona-Extremlage

Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts
Laut der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr gut auf pandemiebedingte Probleme reagiert.

Bundesarbeitsgerichte haben im vergangenen Jahr mit Kurzarbeit, Homeoffice, Tests, Masken- und Quarantänepflicht auf die Pandemie reagiert – doch die befürchtete Flut von Rechtsstreitigkeiten blieb aus. „Es hat keine große Klagewelle gegeben“, sagte Inken Gallner, Leiterin des Bundesarbeitsgerichts der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Auch von den Arbeitsgerichten habe sie kein Signal bekommen, dass sich das in diesem Jahr ändern würde.

“Es zeigt sich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehr gut auf die Corona-Pandemie reagiert und in dieser Extremsituation tragfähige Lösungen gefunden haben”, sagte Galner, der als Mitglied des Obersten Arbeitsgerichts Deutschlands tätig war. Fast ein Jahr lang. „In der Krise schien die Sozial- und Unternehmenspartnerschaft gut zu funktionieren.“ Rechtliche Auseinandersetzungen habe es größtenteils nicht gegeben.

Arbeiten von zu Hause aus ist kein Problem

Außerdem sorgten spezielle Kurzarbeits- und Insolvenzregeln während der Pandemie dafür, dass nicht zu viele Kündigungen und viele Klagen abgezweigt wurden, um missbräuchliche Kündigungen zu verhindern . Die Verlagerung Zehntausender Mitarbeiter ins Homeoffice und die Beschleunigung der Digitalisierung von Arbeitsprozessen ist offenbar relativ unproblematisch verlaufen.

„Die Erfahrung, von zu Hause aus zu arbeiten, hat die Vorstellung von Anwesenheitspflicht, die in der Vergangenheit existierte, verändert“, sagte Galner. Dies wird sich auch nach der Pandemie auf den Arbeitsalltag auswirken, ebenso wie die zunehmende Digitalisierung der Arbeit, die arbeitsgerichtlich bislang weniger Beachtung findet als erwartet. «Oft geht es um Datenschutz. Das Bundesarbeitsgericht wird sich weiterhin mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten befassen. Auch beim Europäischen Gerichtshof haben wir Rechtsfragen eingereicht. »

Grundsatzentscheidungen zu arbeitsrechtlichen Fragen

Einige arbeitsrechtliche Fragen, die während der Pandemie aufgetreten sind, seien nun grundsätzlich entschieden, sagt Galner. Das gilt unter anderem für die Frage, ob Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Corona-Tests vorschreiben dürfen. Für einen Orchestermusiker aus München waren sich die Richter einig – die Prüfpflichten müssten verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien abwägen. Sollte die Corona-Infektion wieder stark zunehmen, ist das Urteil dennoch aktuell. Der Oberste Gerichtshof hat zudem entschieden, dass Corona-Prämien nicht eingezogen werden dürfen.

Das betrifft aber auch Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten – ein Urteil, das für die Situation in China nach wie vor relevant ist. Demnach müssen Arbeitgeber, wenn sie strengere Quarantäneregeln erlassen, als die Behörden vorschreiben, ihre Angestellten weiter bezahlen. Bundesarbeitsrichter haben einen weiteren Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht: Ob gewährter Urlaub im Fall der plötzlichen Coronavirus-Quarantäne angerechnet werden muss.

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