Bayerns Bund Naturschutz (BN) hat in einem Rechtsstreit um den Bau der Therme Lindau am Bodensee erfolgreich gekämpft. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am Dienstag entschieden, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Fall erneut aufgreifen muss. Die sogenannten Rechtsschutzansprüche des Umweltverbandes, so der Bundesgerichtshof, blieben bestehen, obwohl das Heilbad längst fertiggestellt war. (Az.: 8 CN 8.21)
Die Gemeinde Lindau hat einen Bebauungsplan für den Bau einer Therme beschlossen und im Februar 2018 in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Baugenehmigungen werden tatsächlich gleichzeitig erteilt. Nach Angaben des Umweltverbandes wurden die ersten Bäume auf dem 8,3 Hektar großen Gelände am Tag der Genehmigungserteilung gefällt. Das Gebiet grenzt an mehrere Vogel- und Naturschutzgebiete.
Ein Rechtsstreit um eine Baugenehmigung scheiterte, weil der Umweltverband klageberechtigt war. Die Klage gegen den Bebauungsplan wurde später vom VGH abgewiesen. Im Naturschutzgebiet Bund fehlt es an Rechtsschutzbedarf, da die heißen Quellen kurz vor der Fertigstellung stehen. Der VGH argumentierte, dass der Umweltverband sein Ziel, das Projekt zu blockieren, nicht mehr erreichen könne.
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist das zu viel. Verbandsbeschwerden sind zulässig. Bei Erfolg muss der Bebauungsplan ggf. noch einmal überarbeitet werden. Dann kann das Naturschutzgebiet Bund naturschutzfachlich verbessert werden. „Die Entscheidung in der Sache ist daher nicht gegenstandslos“, so das Bundesverwaltungsgericht.