Die Bundesregierung verzichtet Verbrauchern im Dezember für 4,3 Milliarden Euro auf Gas- und Heizkostenabzüge. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag in Berlin mit. Der Abzug für private Haushalte wurde durch die sogenannte Soforthilfe für Dezember abgeschafft. Auch kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kwh atmeten auf. Auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sind förderfähig.
Laut BDEW, einem Verband der Energiewirtschaft, profitierten rund 20 Millionen Haushalte von der Soforthilfe. Ziel ist es, den Anstieg der Energiepreise einzudämmen, der durch die Unterbrechung der russischen Energieversorgung nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine verursacht wurde. Die Befreiung vom Abzug erfolgt automatisch. Für Mieter sollten Entlastungszahlungen grundsätzlich erst auf die nächste Nebenkostenabrechnung ausgestellt werden.
Das Ministerium sagte, Energieversorger hätten noch bis Ende Februar Zeit, um Anträge auf Vorauszahlung von Hilfszahlungen einzureichen. Bisher sind 3590 Anträge im Gesamtwert von 4,4 Milliarden Euro eingegangen und 3212 Anträge bearbeitet worden. Sie werden laut Bundesregierung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) geprüft. Die Auszahlung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbank des Energieversorgers.
Gas- und Wärmepreisbremse sowie Strompreisbremse weiter gelockert. Die im März in Kraft getretenen Preislimits gelten auch im Januar und Februar. Ab dem 9. Januar können auch Gasversorger und Heizungsunternehmen sowie selbstständige Versorger Vorauszahlungen beantragen, um die durch die Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Erleichterungen zu erleichtern. Nach Angaben des Ministeriums beginnt die Zahlungsregelung am 1. Februar.