Künftig sollen auch Frauen im Alter zwischen 70 und 75 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Brustkrebsvorsorge haben. Die Altersgrenze solle nach oben ausgeweitet werden, sagte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Mit zuletzt um die 70.000 Neuerkrankungen jährlich in Deutschland ist Brustkrebs (Mammakarzinom) die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen.
Voraussichtlich ab Sommer 2024 seien zusätzlich 2,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt, sagte Ärztin und G-BA-Mitglied Monika Lelgemann den Funke-Zeitungen. Voraussetzung sei, dass bis dahin die noch fehlende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung des erweiterten Screenings vorliege. Der G-BA gestaltet im Auftrag des Gesetzgebers den Leistungsanspruch von gesetzlich Krankenversicherten.
Die Röntgenuntersuchungen der Brust werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Bislang haben allerdings normalerweise nur 50- bis 69-Jährige Anspruch auf das Screening – ebenfalls alle 2 Jahre.
Der Beschluss, dass künftig auch 70- bis 75-Jährige die Mammographie bezahlt bekommen sollen, will der G-BA der Sprecherin zufolge voraussichtlich am 21. September in einer öffentlichen Sitzung treffen.
Doch eine solche Umstellung ist komplex: Ziel ist, dass die Frauen angeschrieben und eingeladen werden. Vorher können Frauen der entsprechenden Altersgruppe selbst einen Termin einfordern. «Ein solcher Termin ist frühestens 22 Monate nach der letzten Mammographie und nach Start der Übergangszeit am 1. Juli 2024 möglich», erläuterte die G-BA-Sprecherin.
Erwägt wird übrigens auch, dass künftig auch jüngere Frauen einen Anspruch auf eine Mammographie bekommen sollen. Das gelte dann für die Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen. Wichtig bei den Bewertungen ist beispielsweise auch, ob der Nutzen dem Strahlenrisiko überwiegt. Über eine Ausdehnung der Altersgrenze nach unten werde daher erst später entschieden.