Bremen und Niedersachsen wenden sich gegen den Anspruch der bayerischen Verfassung auf einen Ausgleich der Staatsfinanzen. Die beiden Länder würden sich in einer Prozessgemeinschaft mit zehn weiteren Bundesländern zusammenschließen, hieß es am Dienstag. Stefan Korioth, Verfassungsrechtler an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, vertritt die Länder vor dem Bundesverfassungsgericht.
„Der Finanzausgleich ist kein Selbstzweck, sondern zielt darauf ab, „gleiche Lebensverhältnisse zu gewährleisten und ein Hinterherhinken der gesamten Region zu verhindern“, erklärte der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere (Grüne).
Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wurden im Jahr 2020 kürzlich neu geregelt. „Bayern hat dem neuen Ausgleichssystem zugestimmt und verlässt es nun. Das steht im Widerspruch zu Solidarität und Verlässlichkeit“, kritisierte der Bremer Finanzsenator Björn Feck (Grüne).
Im Juli reichte das Land Bayern beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Finanzausgleich ein. Der Freistaat fordert neue Regelungen, da er seit Jahren die größte Belastung des Ausgleichssystems trägt.
Im vergangenen Jahr wurden rund 18,5 Milliarden Euro auf die 16 Bundesländer umverteilt. Bayern zahlte knapp 9,9 Milliarden Euro. Das Land Baden-Württemberg zahlte knapp 4,5 Milliarden Euro und Hessen 3,25 Milliarden Euro, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Hamburg steuerte rund 814 Millionen Euro bei, Rheinland-Pfalz rund 107 Millionen Euro.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums profitierten jedoch elf Länder von der Entschädigung: Berlin war im vergangenen Jahr mit rund 3,6 Milliarden Euro der größte Nutznießer. Niedersachsen erhielt knapp 1,8 Milliarden Euro und Bremen rund 890 Millionen Euro. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holland Auch die Länder Steinstein und Thüringen erhielten Fördermittel.