Der Verfassungsgerichtshof des Landes Brandenburg hat heute in Potsdam zu einer Klage der Fraktion der Alternative für Deutschland verhandelt. Dabei geht es unter anderem um Kandidaten für die Besetzung des Versammlungskontrollausschusses der Landesversammlung. Die AfD-Fraktion ist derzeit nicht im Ausschuss vertreten. Bisher haben alle ihre Bewerber – und ganze Fraktionen – die Wahl verloren.
Ein parlamentarischer Kontrollausschuss prüft die Arbeit des Verfassungsschutzes. Gegen einige der Entscheidungen geht die AfD-Bundestagsfraktion mit mehreren Klagen, teilweise auch vor dem Verfassungsgericht, vor. Seit 2020 beobachtet der Verfassungsschutz die Alternative für Brandenburg als mutmaßliche Rechtsextremisten. Die AfD hält diese Einstufung für falsch.