Ab Mitte Februar müssen mit dem Coronavirus infizierte Brandenburger nicht mehr für fünf Tage in Quarantäne. Das Gesundheitsministerium teilte am Dienstag mit, dass die Verpflichtung zur Quarantäne von Sars-CoV-2-Infizierten am 13. Februar aufgehoben wird. „Die Corona-Lage hat sich zum Glück sehr entspannt. In Brandenburg stehen die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen komplett auf Grün“, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Die Grünen).
„Wer krank ist und Symptome hat, soll zu Hause bleiben“, stellte der Minister klar. „Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten sollte sich jeder, der mit dem Coronavirus infiziert ist, selbst isolieren.“
Die Aufhebung der Quarantänepflicht ist mit Berlin abgestimmt und auch diese Maßnahme wird am 13. Februar aufgehoben. Die Senatsgesundheitsverwaltung hat angekündigt, der nächsten Senatssitzung einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Auch Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) forderte die Berlinerinnen und Berliner auf, sich im Falle einer Infektion selbst zu isolieren. „Gleiches gilt für die Tatsache, dass wir an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen, immer noch das Tragen von OP-Masken empfehlen“, sagte sie.
Das Land Brandenburg hat im Mai vergangenen Jahres die obligatorische Quarantänezeit für mit dem Coronavirus infizierte Personen auf fünf Tage verkürzt, sofern jemand keine Symptome aufweist. Kontaktpersonen sind nicht zur Quarantäne verpflichtet. Mehrere Bundesländer hatten bereits im November die Quarantänepflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen aufgehoben.
Die Maskenpflicht für FFP2-Masken in Bussen und Bahnen in Berlin und Brandenburg endete am Donnerstag. In den geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften im Land Brandenburg galt dagegen bis zum 7. März eine Maskenpflicht für Besucher.