Wer in Brandenburg mit dem Coronavirus infiziert ist, muss sich für die nächsten fünf Tage in Selbstisolation begeben. Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern halten rot-schwarz-grüne Landesregierungen an der Quarantänepflicht fest. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte am Mittwoch vor dem Gesundheitsausschuss des Landtags: „Wir kommen derzeit dem Bundesrat zur fünftägigen Quarantäne nach und werden dies auch weiterhin tun.“
Quarantänepflicht im vergangenen Mai , Die Quarantänezeit für Menschen mit Coronavirus wurde auf fünf Tage verkürzt, sofern jemand asymptomatisch ist. Kontaktpersonen sind nicht zur Quarantäne verpflichtet. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben bereits im November die Quarantänepflicht für mit dem Coronavirus infizierte Personen aufgehoben.
Ab dem 2. Februar gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs Berlin und Brandenburg. Am Mittwoch gab der brandenburgische Gesundheitsrat gemeinsam mit den meisten Koalitionsfraktionen dem Kabinett grünes Licht für die Entscheidung vom Dienstag. Andererseits galt die Maskenpflicht für Besucher in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften bis zum 7. März.
Gesundheitsminister äußert Besorgnis über Covid-19-Todesfälle in Brandenburg. „Wir haben einen deutlichen Anstieg der Todesfälle“, sagte Nonnemacher. Im Land Brandenburg ist die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 innerhalb einer Woche um 40 gestiegen. Am letzten Tag gab es 16 neue Todesfälle, gegenüber weniger als 10 pro Tag vor einem Monat.