Boris Becker gewinnt Klage gegen Oliver Pocher
Ex-Tennisstar Boris Becker (56), der seinen Fall vor einem Jahr noch vor Gericht verloren hatte, hat nun seine einstweilige Verfügung gegen TV-Komiker Oliver Pocher durchgesetzt. Die Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschied in zweiter Instanz, dass der dreimalige Wimbledon-Sieger im Streit um Bilder aus der RTL-Sendung „Pocher – Gefährliche Ehrlichkeit“ im Oktober 2020 Recht hatte.
Porcher darf die umstrittene Bilderfolge aus der Fernsehreportage nicht mehr verbreiten. Er war außerdem verpflichtet, entsprechende Filmausschnitte zu löschen, wenn diese auf seiner eigenen Website veröffentlicht wurden (Az.: 14 U 620/22).
„Wir haben ein bahnbrechendes Urteil“, sagte Beckers Offenburger Anwalt Sami Hamad am Dienstag. „Das Urteil zeigt, dass Prominente in Deutschland nicht alles ertragen müssen.“
Anwalt: „Das ist unmöglich“
Porchers Anwältin Patricia Cronemeyer, die bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, teilte der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit: „Wenn man den Überlegungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe folgen will, müssen ab morgen sämtliche Satiresendungen aus der Sendung verschwinden.“ „Es ist nicht richtig.“ Weder Becker noch Porcher (45) erschienen für den Fall vor Gericht.
Der umstrittene Plan hat eine Spendenaktion unter dem Motto „Machen Sie Boris wieder reich“ gestartet. Nach Angaben der ersten Instanz ist ersichtlich, dass Becker auch einen dreistelligen Euro-Betrag erhalten hat, er wusste es aber nicht. Das Geld war in einem sogenannten Modepreis versteckt, der Becker in der Show überreicht wurde.
Die zweite Instanz folgte der Entscheidung des Landgerichts Offenburg nicht. Vor einem Jahr wies es Beckers Klage gegen Porcher (45) ab.
Ein „Objekt der Lächerlichkeit“ werden
Claudia Jarsumbek, Vorsitzende Richterin des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts, sagt nun, Becker sei getäuscht und getäuscht worden. „Er war dazu bestimmt, ein Objekt der Lächerlichkeit zu sein.“ Dem ehemaligen Tennisprofi wurde vor der Veröffentlichung des Artikels keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. „Der Senat ist skeptisch, dass Prominente jede Form der Veröffentlichung ihres Bildes akzeptieren müssen – unabhängig davon, wie es fotografiert wird“, sagte der Anwalt bei einer Anhörung vor zwei Wochen.
Das Gericht entschied, dass die Verwendung der Bildsequenz ohne Beckers Zustimmung nur dann gerechtfertigt sei, wenn die Bilder der Zeitgeschichte zuzuordnen seien. Aber davon kann man nicht ausgehen. Beckers Persönlichkeitsrechte müssen in dem komplexen Presserechtsfall gegen Porchers Meinungs- und Rundfunkfreiheit abgewogen werden. „Die Meinungs- und Rundfunkfreiheit ist ein wertvolles Gut“, schloss Richter Jasombeck.
Der Senat lässt keine Berufungen gegen das Urteil zu. „Das bedeutet, dass das Urteil tatsächlich gültig ist“, kommentierte Hamad, Beckers Anwalt. Nach Angaben des Gerichts kann jedoch innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden, da der Berufung nicht stattgegeben wurde. „Wir glauben, dass der BGH sich mit den hier aufgeworfenen rechtlichen Fragen befassen sollte, da Kernbereiche der Satire und der freien Meinungsäußerung betroffen sind“, sagte Kronemeyer, Porchers Anwalt.
Quelle: www.dpa.com