Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden - Bombendrohung an der TU Dresden wurde als harmlos eingestuft.
Die Polizei glaubt, dass die mögliche Gefahr aus Spaß erzeugt wurde. Zunächst war die Art des Spiels unklar. Deshalb werden die Behörden die Möglichkeit untersuchen, dass die Bedrohung die öffentliche Ordnung gestört hat, indem sie illegale Aktivitäten vorschlug.
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