Ein Rechtsstreit wegen mutmaßlicher Körperverletzung des ehemaligen Nationalspielers Jerome Boateng wird beim Bayerischen Obersten Gerichtshof anhängig gemacht. Gegen das Urteil des Landgerichts 1 München vom 2. November 2022 haben Boatengs Verteidigung, Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt und fristgerecht verteidigt. Das teilte das Landgericht am vergangenen Freitag mit.
Ein Landgericht hat den 34-Jährigen wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer 120-tägigen Geldstrafe von jeweils 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft sein. Auch Boatengs ehemaliger Partner legte wie die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Bayerns oberstes Gericht muss nun entscheiden, ob im Urteil gegen Boateng ein Verfahrens- oder Rechtsfehler vorliegt. Im Gegensatz zu einer Beschwerde wird bei einer Änderung nicht die Begründetheit des Falles geprüft.