Die Bundesanwaltschaft hat einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) und mutmaßlichen Mitverschwörer wegen angeblicher Weitergabe geheimer Informationen an den russischen Geheimdienst FSB strafrechtlich verfolgt. Wie die Behörden in Karlsruhe am Freitag mitteilten, klagte sie den beiden Deutschen zwei besonders schwere Verbrechen des Landesverrats an. Ein solches Verhalten wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft. Über die Zulassung der Anklage und gegebenenfalls eine Verhandlung muss das Berliner Berufungsgericht entscheiden. Darüber hatten bereits „Süddeutsche Zeitung“, WDR, NDR und andere Medien berichtet.
BND-Mann und Mitverschwörer wegen Spionage für Russland angeklagt
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