blauer Reisepass
Wenn Sie in Deutschland als „Asylberechtigter“ oder „Flüchtling“ anerkannt werden, erhalten Sie ein sogenanntes „Flüchtlingsreisedokument“. Ein Reisedokument kann einen Reisepass Ihres Herkunftslandes oder des Landes, aus dem Sie fliehen, ersetzen. Das „Refugee Travel Document“ ist auch als „Convention Pass“ oder „Blue Pass“ bekannt.
Bitte beachten Sie: Als „Asylberechtigter“ oder „anerkannter Flüchtling“ können Sie keinen Reisepass aus Ihrem Herkunftsland beantragen. Wenn Sie in Ihrem Herkunftsland einen Reisepass beantragen oder die Botschaft Ihres Herkunftslandes aufsuchen, verlieren Sie in der Regel Ihren Status als „Asylberechtigter“ bzw. „Flüchtling“ und damit Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Was muss ich wissen?
Wer bekommt ein „Flüchtlingsreisedokument“?
Sie erhalten einen „Flüchtlingsreiseausweis“ (Blauer Pass), wenn Sie sich als „Asylberechtigter“ oder „Flüchtling“ in Deutschland aufhalten. ” wird anerkannt. Gemäß Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben Sie in der Regel die Anspruch auf Reisedokumente. Kein Anspruch auf Reisedokumente haben beispielsweise nur Personen, die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden.
Wenn für Sie ein Anspruch auf subsidiären Schutz besteht oder ein staatliches Ausweisungsverbot gilt , erhalten Sie kein „Reisedokument“ für den Flüchtling. In diesem Fall müssen Sie einen Reisepass bei der Herkunftsbotschaft beantragen. Sollte Ihre Botschaft Ihnen keinen Reisepass ausstellen, können Sie diesen bei der „Einwanderungsbehörde“ beantragen „ für „Reisedokumente für Ausländer“. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Als Flüchtling ins Ausland reisen .
Hinweis: Wenn Sie Anspruch auf subsidiären Schutz oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer nationalen Ausweisungsverfügung haben und eine Entscheidung des BAMF zur Anerkennung als „ Flüchtling“, sollten Sie Nein zu Ihrer Herkunftsbotschaft gehen. Das BAMF kann einen Botschaftsbesuch als Beweis dafür interpretieren, dass Sie in Ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden.
Wo kann ich? Mit meinen Reisedokumenten reisen?
Mit einem blauen Pass, der die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, können Sie in alle Länder reisen. Weltweit gibt es mehr als 100 Länder. Unter fluechdlingskonvention.de überprüfen. Für viele Länder müssen Sie jedoch im Voraus ein Visum beantragen. Ob Sie bekommen Dieses Visum wird durch das Land bestimmt, in das Sie reisen möchten.
Unter keinen Umständen dürfen Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren. Sollten die Ausländerbehörden oder das BAMF dies feststellen, werden Ihnen Ihre Asylrechte oder die Anerkennung entzogen und Sie verlieren Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.
Bitte beachten Sie:Sie können im Ausland keinen deutschen diplomatischen oder konsularischen Schutz beantragen.
Ich kann ohne Visum reisen. Welche Länder?
Mit dem Blue Pass können Sie ohne Visum in die sogenannten „Schengen-Staaten“ einreisen, wenn
- Ihr Aufenthalt nicht länger dauert drei Monate. UND
- Du arbeitest dort nicht.
Welche Länder derzeit Schengen-Staaten sind, erfahren Sie unter auswaertiges-amt.de.
Wie lange kann ich reisen?
Wenn Ihr Aufenthalt länger als 6 Monate dauert, arbeiten Sie im Allgemeinen im Ausland. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Blue-Pass-Inhaber. Solange Ihr Blue Pass gültig ist, bleibt Ihr Aufenthaltstitel gültig. Dies bedeutet, dass Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben können. Wenn Sie sich jedoch dauerhaft in diesem Land niederlassen oder Ihren Wohnsitz wechseln, ist ein anderes Land für Ihre Aufenthaltserlaubnis zuständig.
Wo und wie erhalte ich Reisedokumente?
Die örtliche Einwanderungsbehörde stellt Ihre Reisedokumente aus. Diese erhalten Sie in der Regel zusammen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Auch wenn Sie Sozialleistungen beziehen (z. B. vom Jobcenter), müssen Sie für Ihr Reisedokument bezahlen. Wie viel Sie bezahlen, hängt von Ihrem Alter und Status ab. Die Kosten für die Ausstellung eines Reisepasses können bis zu 100 € betragen.
Sie benötigen außerdem ein biometrisches Passfoto (kann in einem Fotorahmen oder Fotostudio aufgenommen werden), eine Registrierungsbestätigung (“bamf.de.
Was ist ein elektronischer Reiseausweis?
Seit November 2007 sind Reisedokumente mit elektronischen Chips ausgestattet, weshalb sie als elektronische Reiseausweise oder E-Pässe bezeichnet werden. Um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten, werden Ihre Daten elektronisch auf dem Chip gespeichert. Daher wird die Einwanderungsbehörde Ihre Fingerabdrücke nehmen. Diese Daten können von Behörden nur mit speziellen Geräten ausgelesen werden. Ihre Fingerabdrücke sind besonders geschützt und können nur von Ländern gelesen werden, denen Deutschland besondere Zugangsrechte gewährt. Sie können die Daten selbst bei der Ausländerbehörde mit einem E-Pass-Lesegerät überprüfen.
Wie lange ist mein Reisedokument gültig?
Reisedokumente sind möglicherweise nur so lange gültig, wie Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben. Ihr Flüchtlingsreisedokument (Blue Pass) ist somit etwadrei Jahre gültig. Nach drei Jahren müssen Sie ein neues Reisedokument beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag auf ein neues Reisedokument zeitnah (idealerweise zwei bis drei Monate) vor Ablauf des neuen Reisedokuments. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Aufenthaltserlaubnis“.
Ich habe meine Reisedokumente verloren
Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, müssen Sie dies sofort der Polizei melden. Wie das geht, erfahren Sie im Kapitel „Polizei“. Wenn Sie ihn wiedersehen, müssen Sie dies sofort melden. Sie müssen bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde ein neues Reisedokument beantragen. Sie können bamf besuchen.Finden Sie die für Sie zuständige Einwanderungsbehörde auf de.
Ich habe meinen Wohnort gewechselt, was soll ich tun?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Unterlagen (Aufenthaltserlaubnis und Blauer Pass) eintragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Polizeiliche Registrierung.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine sogenannte „Aufenthaltszuweisung“ haben, können Sie nur mit Genehmigung der Einwanderungsbehörde umziehen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Wohnung finden, Abschnitt „Kann ich umziehen?“
Sind blauer Reisepass und „Blaue Karte EU“ dasselbe?
Die Blaue Karte EU hat keinen rechtlichen Bezug zu einer Form des Flüchtlingsschutzes und ist kein Reisepass. Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in einem EU-Land arbeiten wollen und eine Beschäftigung nachweisen können. Diese finden Sie in unserem Kapitel „Blaue Karte EU” und BAMF.
Wichtig
Wenn das BAMF feststellt, dass Sie „Asylberechtigter“ oder „Flüchtling“ sind, erhalten Sie einen „Blauen Pass“. Sie können dann weder bei der Botschaft einen Reisepass beantragen noch in Ihr Herkunftsland reisen, andernfalls wird Ihnen Ihr Schutzstatus entzogen und Sie verlieren Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland.