Blaue Karte EU
Die EU Blue Card ähnelt der US Green Card. Dabei handelt es sich um eine spezielle Aufenthaltserlaubnis für diejenigen, die in Deutschland als Fachkraft arbeiten möchten. Wenn dies auf Sie zutrifft und Sie nicht bereits hier oder in einem anderen EU-Land wohnen, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen. Die Voraussetzungen sind §18, 18b, 18c, 18g und 19f 19g Aufenthaltsrecht und gemäß der Richtlinie 2009/50/EG der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie: Die Blaue Karte EU kann in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark und Irland beantragt werden. Anforderungen, wie z. B. Die Höhe des Mindestjahresgehalts variiert jedoch von Land zu Land.
Wichtig: Änderungen in den EU-Blue-Card-Vorschriftensind noch nicht in Kraft getreten. Derzeit wird mit einem Inkrafttreten im November 2023 gerechnet. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie aktuelle Regelungen und bevorstehende Änderungen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „ Zentrale Internationale und Berufsvermittlung (ZAV) um eine Zulassung bewerben Einreise nach Deutschland Bewerben.
Bitte beachten Sie:Für den Erhalt einer Blauen Karte EU ist kein Nachweis über Deutschkenntnisse erforderlich, es sei denn, Sie möchten in einem reglementierten Beruf arbeiten. Weitere Informationen zu reglementierten Berufen finden Sie im Kapitel „Anerkennung ausländischer Zeugnisse.
In naher Zukunft (voraussichtlich November 2023) Die Ausstellung der Blauen Karte EU wird vereinfacht und mehr Berufstätige können einen Antrag stellen, darunter:
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- Sie besitzen einen Abschluss einer anerkannten ausländischen Universität und haben ein verbindliches Stellenangebot oder ein laufendes Arbeitsverhältnis in ihrem Studienbereich,
- Und diejenigen mit einem gleichwertigen Hochschulabschluss, einem verbindlichen Stellenangebot oder einem laufenden Arbeitsverhältnis in ihrem Bereich
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Mindestgesamtjahresgehalt Mindestens 56,6 % der Beitragsbemessungsgrenzen summa-summarum/Lexikon/B/.html”>Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung.
- Eine Person, die über einen Hochschulabschluss (z. B. Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen) verfügt, der einem Universitätsabschluss entspricht und mindestens drei Jahre dauert. Der Abschluss muss auf einem Niveau der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) oder mindestens auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens liegen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Anforderungen erfüllen, lesen Sie den Abschnitt „Wo kann ich Beratung und Unterstützung erhalten?“.
- Fachkräfte in „Mangelberufen“, wenn ihr Mindesteinkommen mindestens 45,3 % jährlich beträgt Allgemeine Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung ist implementiert.
- Hochschulabsolventen, die in den letzten drei Jahren mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einen Hochschulabschluss erworben haben und deren Einkommen den Mindeststandards entspricht, können die Blaue Karte EU mit einer jährlichen Beitragsbemessung von mindestens 45,3 % um die Grenzen der allgemeinen Rentenversicherung zu erreichen.
- In einigen IT-Branchen kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Blaue Karte EU auch ohne akademischen Abschluss ausgestellt werden. Das Gehalt muss jedoch mindestens 45,3 % des Jahresgehalts betragen /Lexikon/B/Beitragsbemessungsgrenze.html”>Beitragsbemessungsgrenze und der Antragsteller muss über bestimmte Fähigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen zum BestehenMindestens drei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahrekönnen Kompetenz nachweisen.
Bitte beachten Sie:Die angebotenen Stellenangebote Sie müssen zum Zeitpunkt der Beantragung der Blauen Karte EU neu sein. Mindestens sechs Monate Beschäftigung ab Beginn des Gesetzes
Hinweise: Das für die Erteilung der Blauen Karte EU erforderliche Mindestgehalt Karte Die Blaue Karte EU wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat jeweils zum 31. Dezember eines Jahres eingerichtet. Ausgestellt vor 2020. Aktuelle Daten finden Sie unter www.bamf.de.
Wo beantrage ich die Blaue Karte EU?
Zuständig für die Ausstellung der Blauen Karte EU ist grundsätzlich die Ausländerbehörde.
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, wenden Sie sich für die Ausstellung der Blauen Karte EU bitte an die zuständige Ausländerbehörde.
- Wenn Sie im Besitz einer Blauen Karte EU eines anderen EU-Mitgliedstaates sind Für mindestens 18 Monate können Sie zur Beschäftigung nach Deutschland ohne Arbeitsvisum einreisen. Allerdings müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Einreise ein EU-Visum in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Blaue Karte. Bis dahin dürfen Sie nicht arbeiten Sie haben eine Genehmigung der Ausländerbehörde.
- Wenn Sie „Drittstaatsangehöriger“ sind und nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, müssen Sie in der Regel in das erste Land reisen, in dem Sie leben. Beantragen Sie ein Arbeitsvisum bei der Deutschen Botschaft. Nach der Einreise (vor Ablauf des Visums) können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Blaue Karte EU beantragen.
Dies können Sie unter bamf-navi.bamf Finden Sie die zuständige Ausländerbehörde. de.
Wichtig:Bürger aus Japan, Kanada, Australien, dem Vereinigten Königreich, Nordirland, den Vereinigten Staaten, Südkorea, Israel und Neuseeland können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen es aber Beantragen Sie bei der Einreise eine Arbeitserlaubnis.
Wohin kann ich ein Visum beantragen?
Wenn Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie sich zunächst an die deutschen Behörden wenden. Deutsche Botschaft / Beantragen Sie ein Visum beim deutschen Konsulat in Ihrem Herkunftsland, aktuellen Wohnort (wo Sie seit mindestens 6 Monaten leben) oder in einem Nachbarland und legen Sie die dort genannten Dokumente vor. Weitere Informationen zum Visumantragsverfahren finden Sie in unserem Kapitel „Visum für Facharbeiter“.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung Ihres Visumantrags kann mehrere Monate dauern.
Denken Sie daran: Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Auf Auswaertiges-amt.de finden Sie die Liste der Länder, deren Staatsangehörige über ein Visum verfügen Einreisevisa.
Welche Unterlagen muss ich beantragen?
In unserem Abschnitt „Visa für Fachkräfte“ finden Sie alle gewährten „Drittstaatsangehörigen“-Listen aller für das Facharbeitervisum erforderlichen Dokumente. Abhängig von Ihrem Herkunftsland können weitere Dokumente erforderlich sein – erkundigen Sie sich am besten bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Land.
Für die Blaue Karte EU benötigen Sie außerdem folgende Unterlagen:
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- Nachweis eines anerkannten Hochschulabschlusses
- Arbeitsvertrag in Deutschland oder ein verbindliches Stellenangebot (Ihr Arbeitgeber muss eine unterschriebene „Arbeitsbescheinigung“ vorlegen) mit einem Gesamtjahresgehalt, das die oben genannten Grenzen nicht überschreitet.
Bitte beachten Sie: Sie müssen über einen im Ausland erworbenen Abschluss verfügen, der in Deutschland anerkannt wird. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Kapitel „Ausländische Abschlüsse anerkennen.
Was passiert nach der Einwanderung?
Nach der Einreise müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Einwanderungsbehörde Ihres neuen Wohnortes melden und eine Blaue Karte EU beantragen. Dazu müssen Sie erneut die oben genannten Unterlagen sowie in der Regel eine polizeiliche Meldung und einen Mietvertrag einreichen.
Die Behörden prüfen Ihr Papier, um sicherzustellen, dass Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen. Dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Blaue Karte EU.
Die Blaue Karte EU ist in der Regel vier Jahre gültig. Sollte Ihr Arbeitsvertrag eine kürzere Laufzeit haben, wird die Aufenthaltserlaubnis entsprechend angepasst. Grundsätzlich ist eine Verlängerung möglich.
Kann ich den Job wechseln?
Ab Juli 2023Sie können innerhalb der ersten zwei Jahre den Job wechseln. Änderungen müssen jedoch von der für Sie zuständigen Ausländerbehörde genehmigt werden. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blue Card erneut geprüft.
In naher Zukunft (möglicherweise ab November 2023) In den ersten zwölf Monaten nach Ausstellung der Blauen Karte EU benötigen Sie keine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Erfüllt der neue Arbeitsplatz jedoch in diesem Zeitraum nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, kann die Ausländerbehörde den Arbeitsplatzwechsel verweigern.
Was sind die wesentlichen Vorteile der Blauen Karte EU?
Ab Juli 2023Die Familienzusammenführung ist für Inhaber einer Blauen Karte EU einfacher. Mit der Blauen Karte EU muss Ihr Ehegatte beispielsweise für die Familienzusammenführung keinen Nachweis über Deutschkenntnisse vorlegen. Sie dürfen auch sofort nach ihrer Ankunft arbeiten.
Mit der Blauen Karte EU können Sie bei Erwerbstätigkeit, Rentenversicherungsbeitrag und dem Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse (A1-Nachweis) bereits nach 33 Monaten Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. – wenn Sie ein B1-Zertifikat vorlegen und nur 21 Monate leben müssen, um eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
In naher Zukunft (möglicherweise ab November 2023)Neue Regelungen sorgen für mehr Liquidität:
- Wenn Sie eine EU haben Mit einer Blue Card aus einem anderen EU-Mitgliedstaat können Sie innerhalb von 180 Tagen 90 Tage in Deutschland arbeiten. Hierfür benötigen Sie keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Allerdings muss Ihre Beschäftigung in Deutschland in direktem Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag in einem anderen EU-Land stehen. Wichtig: Wenn Ihre Blaue Karte EU in einem Nicht-Schengen-EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sind möglicherweise zusätzliche Unterlagen erforderlich.
- Wenn Sie eine Blaue Karte EU haben, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde Wenn Sie dort mindestens zwölf Monate mit einer Blauen Karte EU leben, können Sie nach Deutschland kommen und dort arbeiten. Außerdem müssen Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Blauen Karte EU in Deutschland erfüllen.
Wo finde ich Rat und Unterstützung?
Wenn Sie Fragen zur deutschen Blauen Karte EU haben, besuchen Sie bitte unsere Community-Plattform „Together“. in Deutschland”. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie unter www.ancognition-in-deutschland.de. Außerdem gibt es die Hotline des Bundesamtes für Migration „Arbeiten und Leben in Deutschland“ Wo Flüchtlinge können Wir sind für Sie da und beantworten Ihre Fragen telefonisch und per E-Mail auf Deutsch und Englisch.
Wichtig
Inhaber einer Blauen Karte EU können in nur 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Niederlassungserlaubnis.