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Bis Mitte Juli wird keine Lösung im Honigstreit erwartet.

Seit Januar gibt es in Sachsen einen Rechtsstreit zwischen dem Komiker Jan Böhmermann und einem Imker. Es geht um Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire, und beide Parteien beharren auf ihren Positionen.

Blick auf das Ständehaus (l) am Schlossplatz mit dem Sitz des Oberlandesgerichts (OLG), des...
Blick auf das Ständehaus (l) am Schlossplatz mit dem Sitz des Oberlandesgerichts (OLG), des Landesamtes für Denkmalpflege und des Anwaltsgerichtshofes in Sachsen.

Gerichtsgebäude Dresden Gericht in der Region Dresden. - Bis Mitte Juli wird keine Lösung im Honigstreit erwartet.

Im laufenden "Bienenstreit" zwischen dem deutschen Satiriker Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig ist ein weiterer Versuch einer Auflösung gescheitert. Am Dienstag hatten beide Seiten ihre Argumente vor einem Zivilgericht in Dresden vorgestellt. Eine Entscheidung wird am 18. Juli erlassen, sagte Richter Markus Schlueter nach etwa einer Stunde.

Böhmermann, vertreten von einem Anwalt, behauptet, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, da Heinzig seinen Namen und Bild zur Vermarktung einer bestimmten Art von "bienengespültem" Honig verwendet hat.

Dieser Streit geht auf eine Sendung des "ZDF Magazin Royale" am 3. November 2023 zurück, in der Böhmermann Unternehmen angriff, die Bienenpatenschaften vergeben, da dies eine täuschende Werbung darstelle. Unternehmen, die solche Praktiken betreiben, würden lediglich "Bienenwaschen" betreiben. Heinzig und sein Unternehmen, My Honey, wurden als Beispiel genommen.

Heinzig reagierte darauf, indem er eine Flasche "bienengespülten" Honigs mit dem Namen und Bild von Böhmermann verziert und dem Zusatz "Empfohlen von einem Top-Bienen- und Käferexperten" versehen hat. Böhmermann reagierte darauf mit rechtlichen Schritten, indem er Heinzig eine Verfügung ausstellte, die nicht befolgt wurde, und ihn zur Antragstellung auf ein vorläufiges Verfügungsverbot an das Dresdner Landgericht aufforderte. Ein Zivilrichter lehnte jedoch diesen Antrag ab und entschied sich schließlich für den Bienenzüchter.

Richter Schlueter betonte, dass die Perspektive des Zivilgerichts in einigen Punkten mit der des unteren Gerichts übereinstimmen könnte. Die sarkastische Natur des umstrittenen Plakats ist erkennbar. Zuschauer, die mit Böhmermann vertraut sind, würden das Bild und den Text als Kritik an der Sendung und ihrem selbstbewussten, "wissensdurstigen" Ton erkennen.

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