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BGH vor Entscheidung zum Versicherungsschutz im Corona-Lockdown

Der Bundesgerichtshof (BGH)
Der Bundesgerichtshof (BGH).

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht kurz vor einem weiteren Urteil im Fall von Unternehmen, die während des Corona-Lockdowns schließen mussten und Gelder von ihren Versicherern erhalten haben. Die Entscheidung wird voraussichtlich um 14 Uhr verkündet, wie Karlsruhes oberster Zivilrichter am Ende der mündlichen Verhandlung am Mittwoch mitteilte.

Ob die Versicherung zahlen muss, richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Ab Januar 2022 hat der BGH Urteile zu den in einer Reihe von Verträgen verwendeten Varianten gefällt. Erkrankungen, die zu einer förmlich angeordneten Schließung führen können, werden hier separat aufgeführt, Covid-19 ist nicht enthalten. Daher erhalten die Betroffenen kein Geld.

In einer inzwischen umstrittenen Variante beziehen sich Versicherungsbedingungen auf im Infektionsschutzgesetz genannte Krankheiten. Dort wurde am 23. Mai 2020 Covid-19 registriert. Das Oberlandesgericht Celle hat daher entschieden, dass dem klagenden Hotelier nicht für die Schließung im März 2020, sondern für die zweite Schließung ab November 2020 ein Anspruch auf Förderung durch die Versicherung zusteht. Die Meinung der BGH-Richter stimmte nach Vorüberlegung mit den Ausführungen des Vorsitzenden Christoph Karczewski überein.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist diese Form der Klausel eher selten. In wie vielen Verträgen es vorkommt, lässt sich nicht beziffern. Im konkreten Fall ging es um ein Hotel in Hameln, das über Ergo versichert war.

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