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BGH verkündet Urteil im Vorfall mit den Hamburg Rolling Stones

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird heute (10:00 Uhr) in Hamburg sein Urteil zur sogenannten Rolling-Stones-Affäre verkünden. Der Fünfte Strafsenat des BGH in Leipzig muss entscheiden, ob das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Rolling-Stones-Konzert aufrechterhalten wird oder ob der Fall neu verhandelt werden muss.

Im Mittelpunkt steht der ehemalige Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord, der für die Genehmigung des Konzerts 2017 zuständig war. Er bat die Veranstalter um Freikarten und erhielt diese auch. Die Tickets haben einen Wert von knapp 15.000 Euro. Auch sein ehemaliger Stellvertreter und zwei Verantwortliche seiner Konzertveranstalter wurden angeklagt.

Der Amtsleiter wurde wegen Profitkriminalität verurteilt, sein Stellvertreter wurde wegen Vorteilsausnutzung und Beihilfe verurteilt. Das Landgericht Hamburg hat den Konzertveranstalter vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, über die derzeit der BGH entscheidet.

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