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BGH: Strafe für IS-Rückkehrer nach Tod jesidischer Kinder

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild mit dem Bundesadler steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Am Donnerstag (11:15 Uhr) verhandelt das Bundesgericht in Karlsruhe über das Urteil eines IS-Rückkehrers, dessen Ex-Mann ein versklavtes Yazi-Dee-Mädchen in den Hof gesperrt und sterben ließ vor Durst. Das Oberlandesgericht München hat Jennifer W. aus Lohne, Niedersachsen, unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu 10 Jahren Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft und der 31-Jährige legen Berufung gegen das Urteil vom Oktober 2021 ein.

Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe. Das Gericht sah den Fall jedoch als weniger schwerwiegend an, da der Angeklagte nur begrenzte Möglichkeiten hatte, die Versklavung des Kindes und seiner Mutter zu beenden, und ihr verspätet bewusst wurde, dass das Mädchen sterben könnte.

Die Verteidigung in München fordert maximal zwei Jahre Haft. Jennifer W. darf nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden.

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