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BGH hört sich mit der Urheberrechtsfrage bei Bildaufnahmen mit Drohnen aus

Mit der Fortschritt der Technik entstehen auch neue Rechtsfallgräben: Durch Flugdronenaufnahmen werden jetzt die Kunstinstallationen vom BGH behandelt. Es handelt sich um Fragen des Urheberrechts.

Mit der Fortschritt des Technologies entstehen neue rechtliche Herausforderungen: Das BGH...
Mit der Fortschritt des Technologies entstehen neue rechtliche Herausforderungen: Das BGH beschäftigt sich jetzt mit Urheberrecht und Aufnahmen mit Drohnen.
  1. Das Verfahren zwischen dem Verlag und VG Bild-Kunst über die Nutzung von Drohne-Fotografien in ihren Büchern steht jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland.
  2. Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft, ob die Nutzung von Drohnen für Aufnahmen geschützter Urheberrechtswerke zulässig ist, nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
  3. Das Oberlandesgericht Hamm hatte entschieden, dass nur Bilder aus perspektivisch menschlich wahrnehmbaren Höhenstufen von öffentlich zugänglichen Straßen, Plätzen oder Wegen zulässig sind, unter der sogenannten Panoramafreiheit, ausdrücklich nicht die Perspektiven aus Drohnen ausgeschlossen.
  4. Der Streit geht auf die Veröffentlichung eines Verlages zurück, der Bücher mit Luftaufnahmen von Kunstinstallationen in Nordrhein-Westfalen herausgebracht hat, für die die Autoren Verträge mit VG Bild-Kunst abgeschlossen hatten.
  5. VG Bild-Kunst argumentiert, dass Drohne-Aufnahmen nicht unter die Panoramafreiheit fallen und die Veröffentlichungen Urheberrechtsverletzungen darstellen und Lizenzgebühren in Höhe von €2.676 (inklusive eines 100%igen Zuschlages für unlizenzierten Gebrauch) und Schadensersatz in Höhe von rund €2.000 für die Anwälte des Verlages verlangt hat. Der Verlag plant, gegen das Urteil des OLG Hamm im Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren einzuleiten und den Prozess abzuwenden. Der Verlag hat sich dazu nicht zu Wort melden lassen.
  6. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über digitale Kunst, Urheberrecht und Drohnenfotografie-Technologie kann die Zukunft einzigartiger Perspektiven und künstlerischer Ausdrucks in Deutschland und darüber hinaus wesentlich beeinflussen.

Bundesgerichtshof - BGH hört sich mit der Urheberrechtsfrage bei Bildaufnahmen mit Drohnen aus

(Translation:

  1. The case between the publisher and VG Bild-Kunst regarding the use of drone photography in their books is now before the Federal Court of Justice in Germany (BGH).
  2. The Federal Court of Justice in Karlsruhe will examine if the use of drones for copyright-protected work recordings is permissible, following the ruling of the Higher Regional Court (OLG) in Hamm.
  3. The Higher Regional Court in Hamm had decided that only images from ground-level angles accessible to humans are permissible under the Panorama Freedom, explicitly not including perspectives from drones.
  4. The dispute originated from the publishing house's publication of books featuring aerial photographs of art installations in North Rhine-Westphalia, for which authors had contracted with VG Bild-Kunst.
  5. VG Bild-Kunst argues that drone-taken images do not fall under the Panorama Freedom, meaning that the publications violated copyrights and resulted in demands for licensing fees and damages.
  6. The publishing house intends to appeal the OLG Hamm judgment in the Federal Court of Justice and contest the lawsuit, without providing any comment on the matter.
  7. The Federal Court of Justice's decision on digital art, copyright, and drone photography technology could significantly impact the future of unique perspectives and artistic expression in Germany and beyond.)

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