BGH erklärt Gebührenklausel im Vertrag von Lister für ungültig
Millionen Riester-Verträge wurden abgeschlossen, um Altersarmut vorzubeugen. Doch das Modell ist nicht nur umstritten. Erstens, weil die Sparer einen schrecklichen Preis bezahlt haben. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichts können jedoch nicht alle Gebühren eingezogen werden.
Viele Riester-Einleger können nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auf eine etwas höhere Gebührenauszahlung hoffen: Ein Richter in Karlsruhe erklärte am Dienstag die Vereinbarung der Sparkasse für nichtig ungültig. Im Vertrag heißt es, dass bei Abschluss einer lebenslangen Rente nach der Ansparphase vom Kunden „bei Bedarf Abschluss- und/oder Maklergebühren“ zu zahlen sind (Az.: XI ZR 290/22).
Das Bundesgericht entschied, dass dies nicht klar genug sei und daher gegen Transparenzanforderungen verstoße. Oberrichter Jürgen Ellenberger betonte in der Verhandlung, dass Verbraucher erkennen können müssen, welche Belastungen ihnen bei einem Vertragsabschluss entstehen.
Spar- und Auszahlungsphasen
Bei Riester haben Rentenverträge eine Ansparphase und eine Auszahlungsphase. Sparer können entscheiden, ob sie eine lebenslange monatliche Rente, eine sogenannte Lebensrente, wünschen oder ob ihnen ein Teil ihres Geldes sofort ausgezahlt werden soll.
Im konkreten Fall handelt es sich um den Riesterbank-Sparplan, erhältlich bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist gegen sie und andere Sparkassen vorgegangen, die solche Klauseln in Riester-Verträge, die sogenannte „Vorsorge Plus“, aufgenommen haben. Lediglich der bayerische Fall wurde vor den Bundesgerichtshof gebracht.
Niels, Leiter Vorsorge, Banken und Kredite, sagte, dass seit 2019 immer mehr Kunden Hilfe bei Verbraucherzentralen suchen. Nauhauser. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen im Falle des Karlsruher Beschlusses keine Gebühren mehr erheben.
Rister-Renten stehen seit langem in der Kritik.
Das Zentrum für Verbraucherberatung schätzt, dass zwischen 700.000 und 800.000 Sparer von dem Urteil betroffen sind. Dies betrifft nicht nur Sparkassen, sondern auch Volkswagen und Raiffeisenbanken, sagte Nauhauser. Während diese Verträge für Verbraucher vorteilhafter sind, da die Abschluss- und Vertriebskosten nicht enthalten sind, sind die Verwaltungskosten vor der Zahlung nicht enthalten.
Die 2002 eingeführte Riester-Rente steht nicht zuletzt wegen ihres hohen Rentenwerts schon lange in der Kritik. Gebühren und eine längere Niedrigzinsphase schmälern die Rendite. Bereits im April hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die von den Anbietern erhobenen Gebühren bei Zahlungsbeginn kritisiert.
Wer sich „registriert“, soll es mit dem Staat bezuschussen können. Nach den neuesten Daten des Bundesarbeitsministeriums gibt es derzeit fast 16 Millionen Riester-Verträge. Schätzungen zufolge befinden sich zwischen einem Fünftel und weniger als einem Viertel davon in einem Ruhezustand und sind daher noch nicht erhalten.
Quelle: www.ntv.de