Das Urteil des Landgerichts Bielefeld nach der tödlichen Schießerei auf einem Bielefelder Parkplatz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) gab am Mittwoch bekannt, dass er die Berufung der Beklagten und sechs Nebenkläger zurückgewiesen habe.
Das Bezirksgericht verurteilte den 29-jährigen Angeklagten im November 2022 wegen Totschlags und mehrfacher versuchter Tötung zu 13 Jahren Gefängnis. Ein Nebenkläger hat sich des Mordes schuldig bekannt. Das Bundesgericht konnte jedoch keinen Rechtsfehler feststellen und bestätigte die Entscheidung.
Im Dezember 2021 wurde der Mann für schuldig befunden, einen 31-Jährigen auf einem Parkplatz im Stadtteil Blackwade tödlich erschossen zu haben. Im Prozess gab der Türkendeutsche ein Geständnis ab. Der 29-Jährige vermittelte vor der Schießerei einen Drogendeal. Geliefert wurde jedoch nicht das versprochene Marihuana, sondern „falsche Medizin“.
Es wurde ein Treffen abgehalten, um diesen Punkt zu klären. Verurteilte haben Angst, in eine Falle gelockt zu werden. Er schnappte sich schnell seine Waffe und schoss aus dem Auto auf den 31-jährigen Mann, der hinter dem Auto Schutz suchte. Er versteckte sich kurzzeitig, wurde aber später zweimal in den Rücken geschossen und starb im Krankenhaus. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann, der wegen Totschlags verurteilt wurde, dann erschossen wurde und floh. Auch hier muss er damit gerechnet haben, dass diese Schüsse tödlich sein würden.
Das Landgericht Bielefeld kam daher zu dem Schluss, dass eine qualifizierte Tötungsabsicht vorliege. Das Gericht konnte jedoch keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten, beispielsweise eine finstere Absicht, feststellen. Der BGH hat dies nun bestätigt.