Das Urteil gegen den Mann, der am 30. Dezember 2020 in seiner Villa in Lübeck einen flüchtenden Einbrecher erschoss, ist rechtskräftig. Der Fünfte Strafsenat des Leipziger Bundesgerichtshofs (BGH) gab am Donnerstag bekannt, dass er die Berufung des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 22. März 2023 abgelehnt habe. Die Überprüfung der Strafumwandlung des Angeklagten führte nicht zu Rechtsfehlern zu Lasten des Angeklagten, so dass das Urteil des Bezirksgerichts rechtskräftig ist.
Der Mann erschoss in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2020 einen Mann, nachdem dieser in sein angeblich leeres und unbeaufsichtigtes Haus eingebrochen war. Er überraschte die Einbrecher und schoss dem flüchtenden Mann in den Rücken. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus.
Der Schütze war ein pensionierter Bundeswehrsoldat und wurde daher im März 2023 vom Landgericht Lübeck wegen Totschlags zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Zuvor war er im November 2021 wegen Totschlags zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der BGH hob das Urteil im Mai 2022 wegen einer Fehleinschätzung der Strafbarkeit auf.