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BGH bestätigt lebenslange Haft nach Wettbüroraub

Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Neun Jahre nach einer tödlichen Schießerei in einem Berliner Wettbüro ist ein Rocksänger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Berufung des 34-Jährigen gegen seine Verurteilung blieb erfolglos, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag mitteilte. Der 5. Strafsenat mit Sitz in Leipzig konnte im Urteil des Berliner Landgerichts vom vergangenen August keine Fehler feststellen. Der Richter musste den Fall ein zweites Mal anhören. Der Rocker wurde 2019 zusammen mit anderen Mitgliedern der Hells Angels erstmals wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der tödliche Schusswechsel in einem Berliner Wettbüro am 10. Januar 2014 beschäftigt die Justiz seit Jahren. Knapp fünf Jahre später, im Oktober 2019, verurteilte ein Berliner Landgericht sieben Hells Angels wegen Beihilfe zum Mord zu lebenslanger Haft. Der Biker-Boss, der die Schießerei angeordnet hatte, wurde wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch ein Kronzeuge wird wegen Mordes verurteilt – kommt damit aber im Alter von 12 Jahren problemlos davon. Im Februar 2022 bestätigte der BGH die Verurteilungen – außer im aktuellen Fall.

Der Richter sieht bei dem 34-Jährigen noch Klärungsbedarf. Die Kollegen in Berlin erklärten damals laut BGH nicht vollständig, warum sie die Angaben des Mannes nicht im Ermittlungsverfahren zur Strafmilderung berücksichtigten. Nach seiner Festnahme machte der türkische Staatsbürger Angaben zu Verbrechen im Berliner Stadtteil Reinickendorf, bei denen ein 26-jähriger Mann erschossen wurde. Eine ausführliche Befragung lehnte er jedoch ab.

Das Landgericht Berlin sah daher im neuen Verfahren keinen Anlass für eine mildere Strafe. Aus BGH-Sicht ist diese Begründung nicht zu beanstanden.

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