Prozesse - BGH bestätigt Enthauptungsurteil vor Gericht
In einem skurrilen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun das Urteil der Vorinstanz bestätigt: Vor einem Bonner Gericht wurde im Sommer 2022 einem Mann der Kopf niedergelegt. Im Januar dieses Jahres verurteilte das örtliche Bezirksgericht den damals 39-Jährigen wegen Ruhestörung des Verstorbenen zu einer eineinhalbjährigen Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung.
Der BGH hat nun die Berufungen der Beklagten und der Staatsanwaltschaft abgewiesen. „Der Fall ist nun abgeschlossen und der Verstorbene kann in Frieden ruhen“, sagte Eckhard Appel, Präsident des Zweiten Strafsenats, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. (AF.2 StR 270/23)
Nach Erkenntnissen des Amtsgerichts ließ der Mann im Juni 2022 den Kopf seines an Tuberkulose verstorbenen Freundes vor Gericht bringen. Beide sind obdachlos. Das Gericht konnte nicht feststellen, ob der Mann bereits zuvor enthauptet worden war. Während des Prozesses schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Seine Motive sind unklar.
Schockierende Passanten
Während der Verhandlung vor dem Bezirksgericht waren die Zeugen schockiert über das, was sie sahen. Eine Frau berichtete, ihr Sohn habe geschrien: „Mama, Mama, da ist ein Kopf.“ Zuerst hielt sie es für einen schrecklichen Witz.
Bei der Verhandlung vor dem Bundesgericht äußerte sich der Verteidiger des Mannes besonders kritisch zur rechtlichen Beurteilung des Landgerichts. Sie befand, dass das Verbrechen der Ruhestörung des Verstorbenen nicht schuldig sei. Daher sollte ihr Mandant freigesprochen werden. Der Mann selbst kam nicht nach Karlsruhe. Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierten die Schlussfolgerungen des Landgerichts aufgrund der Beweislage als unverständlich.
Der Senat entschied jedoch anders. Bei der Ankündigung stellte Richter Apple fest, dass bei der Verurteilung kein Rechtsfehler vorliege. Das Gericht stellte auch klar, warum nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, wer den Kopf abgetrennt hatte. Das Urteil ist daher rechtskräftig.
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Quelle: www.stern.de