Das Landgericht Frankfurt hat außerdem einen Prozess um einen tödlichen Stromschlag in einer Kindertagesstätte abgewiesen. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die sofortige Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die entsprechende Entscheidung des Bezirksgerichts abgewiesen wurde. Damit hat der Tod eines fünfjährigen Jungen in einem Kindergarten in Frankfurt-Seckbach im Oktober 2019 keine rechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig. (AZ 3290 Js 211690/20)
Das Kind erlitt einen tödlichen Stromschlag, als es ein aus einer Steckdose baumelndes Netzkabel packte. Nach umfangreichen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags gegen den 71-jährigen Inhaber eines Elektrizitätswerks und seine beiden für ihn arbeitenden Söhne im Alter von 46 und 41 Jahren. Die Steckdose wurde falsch installiert, was zum Tod des Jungen führte.
Allerdings sahen weder das Landgericht noch das Bezirksgericht die Schuldfrage eindeutig geklärt. Nach Angaben des Amtsgerichts war das Unternehmen für die Installation der Steckdosen verantwortlich. Allerdings lässt sich mittlerweile nicht mehr feststellen, wer der Elektriker war, der die defekte Steckdose installiert hat. Dem Vater wurde jedenfalls nur vorgeworfen, die Elektroarbeiten nicht überprüft zu haben.