Der Tod eines sechsjährigen Jungen in einem Frankfurter Kindergarten hatte zunächst keine strafrechtlichen Folgen. Das Frankfurter Landgericht lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen einen 71-jährigen Elektroinstallateur und seine beiden Söhne ab. Ob die Angeklagten für den tödlichen Stromschlag, den der Junge im Oktober 2019 aufgrund einer defekten Steckdose erlitt, verantwortlich seien, könne nicht geklärt werden, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit.
Im September erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Im vergangenen Jahr wurden drei Elektriker wegen Totschlags angeklagt. Das Unternehmen war von Anfang Juli bis Ende August 2019 mit der Elektrotechnik des Kindergartens in Frankfurt-Seckerbach beauftragt. Dazu gehörte auch die Montage der Steckdose, die kurz darauf von der Halterung fiel. Das Kind berührte beim Spielen das herabhängende Kabel, was zu einem Stromschlag führte.
Das Gericht erklärte, dass es nach umfangreichen Ermittlungen noch keine konkreten Ergebnisse gebe. Daher gibt es keinen Grund, den Eigentümern des Unternehmens skeptisch gegenüberzustehen. „Das bleibt ein großes Rätsel“, sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft erstattete umgehend Beschwerde beim Landgericht Frankfurt, ein Urteil steht jedoch noch aus.