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Beurteilung von Dream Girls bei kooperierenden Agenturen

Landgericht München
Das Gebäude des Amtsgerichts München, Landgericht I und II.

Wie sieht der Traummann oder die Traumfrau aus? Es ist eine heikle Frage, die jedoch zum Streitpunkt bei der Partnervermittlung geworden ist. Die Agentur empfahl einer Kundin 31 Männer, doch keiner war der Richtige für sie. Bis 50 Jahre alt, groß, schlank, sportlich, aus der Gegend von München – so sollte ein Partner sein. Auch das Aussehen ist ihr wichtig. Doch weil die Frau der Meinung war, dass die Kandidatin nicht zu ihr passte, zog sie vor Gericht und verlor. In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied das 1. Landgericht München, dass der Vertrag unwiderruflich sei und kein Verstoß gegen die guten Sitten oder Betrug vorliege.

Die Vermittlungsempfehlungen der Agentur sind nicht alle in einem. Nach Auffassung des Zivilgerichts waren sie nicht geeignet, so dass sie bei der Beurteilung eine Vertragsverletzung darstellen könnten. Der Rat des Partners sei „zumindest nicht völlig nutzlos“.

Die Frau zahlte 7.400 Euro für die Vermittlung – doch die Beratung für Männer rechtfertigte ihrer Meinung nach das Geld nicht. Die Agentur habe ihr insbesondere versichert, dass ihr Aussehen, ihr Bildungsstand, ihr Beruf und ihr Umfeld problemlos und zeitnah kommuniziert werden könnten. Unter Berufung auf seine Schriftsätze erklärte das Gericht, dass es trotz wiederholter Betonung der Exklusivität der Angeklagten keine Beweise dafür gebe, dass die handverlesenen Partner maßgeschneidert und speziell für sie ausgewählt worden seien.

Das Zivilgericht hatte am 29. eine andere Meinung dazu. Es bestand keine offensichtliche Diskrepanz zwischen der geforderten Zahlung und dem Partnervorschlag der Agentur. Darüber hinaus liegt für das klagende Unternehmen keine erfolgreiche Mediation vor.

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