- Der Betrüger, der dem NRW- Landesregierung jahrelang in islamischen Angelegenheiten beraten hatte, wurde von dem Gericht in Duisburg zu einer zweijährigen Untersuchungshaft verurteilt. Die Richter am Landgericht Duisburg waren überzeugt, dass er Falsifikate angefertigt, betrogen und akademische Titel unrechtmäßig benutzt hatte.
- Der 48-jährige hatte weitgehend auf die Anschuldigungen eingegangen. Als vermeintlicher Professor und Doktor hatte er eine Karriere in der NRW- Ministerium für Bildung und Wissenschaft gemacht - in Wirklichkeit hatte er keinen Universitätsabschluss.
- "Ich glaube, es gibt in Ihnen auch einen gesunden Dosis Narzissmus," sagte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung dem vermeintlichen Professor. "Sie schienen es genossen, als Sie solche Anrede erhielten."
- Die Urteilsbegründung folgte weitgehend den Forderungen der Anklage. Der Verteidiger hatte eine deutlich kürzere Untersuchungshaft fordert und betont, dass sein Mandant kein berechnender Betrüger war. Die Behörden hätten ihm zu leicht gemacht und hätten seine Qualifikationen nicht ausreichend in den Blick genommen, kritisierte der Verteidiger.
- Der vermeintliche Professor hatte als vermeintlicher Professor recht erfolgreich gewesen. Er erhielt Auszeichnungen und war ein begehrter Redner und Interviewpartner auf Fragen der Integration. Er nahm auch an Diskussionsveranstaltungen teil, z.B. mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, und beriet schließlich Minister direkt im NRW- Landesregierung - auch an sensiblen Fragen des islamischen Religionsunterrichts.
- Die Zusammenarbeit mit dem Land NRW endete 2021. Die Landesregierung schrieb damals, "es gibt begründete Zweifel an seiner akademischen Laufbahn." Das Land reichte auch eine Klage ein.
- Der Betrüger, der dem NRW-Staatskonzil jahrelang in islamischen Angelegenheiten beraten hatte, wurde vom Amtsgericht Duisburg zu einer zweijährigen Untersuchungshaft verurteilt.
- Das Urteil des Amtsgerichts Duisburg gegen den vermeintlichen Professor beinhaltete Befunde von Urkundenfälschung, Täuschung und Missbrauch akademischer Titel.
- Die Anklage gegen den betreffenden Menschen in den Gerichten von Nordrhein-Westfalen betraf Anklagepunkte der Kriminalität und akademischen Betrug.
- Bei der Beendigung des juristischen Verfahrens wird das Land eine eventuelle Folgenabwägung für den ungeeigneten Mitarbeiter durchführen, der zuvor in der NRW-Ministerium für Bildung und Wissenschaft beratert hatte.
Verarbeiten - Bettrüger ratete NRW-Regierung - Bewährungstrafe
Die Urteilsbestimmung ist noch nicht rechtsverbindlich. Bis zur rechtsverbindlichen Schlussfolgerung der Verhandlungen genießt der Beschuldigte den Vorwurf der Unschuldsvermutung.