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Besonders Flüchtlinge brauchen Schutz

Welche Rechte habe ich?

Bestimmte Personen, wie zum Beispiel, kranke und traumatisierte Menschen erhalten in der EU....aussiedlerbote.de
Bestimmte Personen, wie zum Beispiel, kranke und traumatisierte Menschen erhalten in der EU besonderen Schutz..aussiedlerbote.de

Besonders Flüchtlinge brauchen Schutz

Jede Person, die in der EU Schutz sucht, hat das Recht auf ein faires Asylverfahren sowie auf Unterkunft und Grundversorgung, während ihr Fall anhängig ist. Die EU gewährt bestimmten Personengruppen (z. B. Kindern, Schwangeren, Folteropfern oder kranken und traumatisierten Personen) zusätzlichen besonderen Schutz. Daher werden sie als „besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ bezeichnet. Alle EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, sich besonders um diese Gruppen zu kümmern.

Hier erfahren Sie, wer zu dieser Gruppe gehört und welche Rechte besonders schutzbedürftige Flüchtlinge haben.

Was soll ich tun? wissen Sie?

Welche Flüchtlingsgruppen benötigen besonders Schutz?

Folgende Personen gehören zur Gruppe der schutzbedürftigen Flüchtlinge und genießen besonderen Schutz:

  • Minderjährige
  • Unbegleitete Minderjährige
  • Behinderte Menschen
  • Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Erkrankungen
  • Ältere Menschen
  • Schwangere Frauen
  • Minderjährige Kinder von Alleinerziehenden
  • Opfer von Menschenhandel
  • Menschen, die Folter, Vergewaltigung, Gewalt oder weibliche Genitalverstümmelung (FGM) erlebt haben.

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, sind Sie eine sogenannte „Person mit besonderem Schutzbedarf“ Artikel 21 der EU-Richtlinie 2013/33/EU.

Wer stellt fest, ob ich ein besonders schutzbedürftiger Flüchtling bin?

Wenn jemand einen Asylantrag stellt, müssen die Behörden prüfen, ob die Person einer besonders schutzbedürftigen Flüchtlingsgruppe angehört. In der Regel erfolgt ein Fragebogen oder ein kurzes Gespräch mit den Mitarbeitern. Es ist beispielsweise wichtig, Ihre Schwangerschaft, Krankheit oder Ihr Trauma so früh wie möglich zu erwähnen.

Wenn Sie als besonders schutzbedürftiger Flüchtling eingestuft werden, haben Sie besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf eine für Sie angemessene Unterbringung und Betreuung. Auch bei Vorstellungsgesprächen gibt es eine besondere Betreuung.

Wichtig: Wenn die Behörden Sie nicht als besonders schutzbedürftigen Flüchtling einstufen, auch wenn Sie einer der oben genannten Gruppen angehören, sollten Sie sich umgehend an die Beratungsstelle wenden . Unterstützung finden Sie bei Organisationen wie dem Flüchtlingsrat oder Pro Asyl. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie unter fluechdlingsrat.de. Sie erreichen Pro Asyl über die E-Mail-Adresse [email protected] (Englisch und Deutsch). Besuchen Sie auch proasyl.de oder unsere Suchmaschine Lokale Suche findet auch Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Welche Unterstützung erhalte ich als besonders schutzbedürftiger Flüchtling während des Asylverfahrens?

Besonders gefährdete Flüchtlinge haben das Recht, eine Anhörung durch einen sogenannten „Sonderbeauftragten“ zu beantragen. Sonderbeauftragte sind politische Entscheidungsträger, die speziell dafür ausgebildet sind, Flüchtlingen zuzuhören, die besonders Schutz benötigen. Die Anhörung ist der wichtigste Teil des Asylverfahrens. Dort erzählen Sie uns, warum Sie nach Deutschland geflohen sind.

Gastgeber der Anhörung war das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Lassen Sie sie wissen, dass Sie ein besonders gefährdeter Flüchtling sind. Dies können Sie beispielsweise tun, wenn Sie dort einen Asylantrag stellen. Wenn Sie über ein ärztliches Attest oder einen anderen Nachweis verfügen, legen Sie dort eine Kopie dieses Nachweises vor.

Weitere Informationen zu Anhörungen finden Sie in unserem Kapitel Asylverfahren.

Welche Rechte habe ich bezüglich der Unterkunft?

Flüchtlinge mit besonderem Schutzbedarf sollten möglichst kurze Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und zügig kleineren Unterkünften oder Wohnungen zugewiesen werden.

Sie können auch einen „Antrag auf vorzeitige Aufhebung der Aufenthaltspflicht in der Erstaufnahmeeinrichtung“ bei Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung einreichen. Fragen Sie dazu den Sozialarbeiter Ihrer Erstaufnahmeeinrichtung. Oder lassen Sie sich in der Beratungsstelle beraten. Unterstützung finden Sie bei Organisationen wie dem Flüchtlingsrat oder Pro Asyl. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie unter fluechdlingsrat.de. Sie erreichen Pro Asyl über die E-Mail-Adresse [email protected] (Englisch und Deutsch). Sie können auch proasyl besuchen. de oder unsere Suchmaschine lokale Suche sucht auch nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Welche Rechte habe ich hinsichtlich der medizinischen und finanziellen Versorgung?

Besonders gefährdete Flüchtlinge mit besonderen medizinischen oder finanziellen Bedürfnissen können zusätzliche Unterstützung vom Staat erhalten.

Zum Beispiel haben schwangere Frauen das Recht auf eine gute Gesundheitsversorgung und mehr Geld. So können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren durch das sogenannte Bildungs- und Teilhabeprogramm zusätzliche Förderung erhalten.

Um diese zusätzliche Hilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim für Sie zuständigen Sozialamt stellen. Ihr Sozialarbeiter oder Ihre Beratungsstellenmitarbeiter können Ihnen beim Ausfüllen helfen. Den für Ihre Region finden Sie unter proasyl.de oder in unserer Suchmaschine lokale Suche.

Weitere Informationen zum Thema Flüchtlingsgesundheit finden Sie in unserer „Flüchtlingsgesundheitsversorgung“.

Wo finde ich Rat und Unterstützung?

Beratung und Unterstützung finden Sie zum Beispiel beim Flüchtlingsrat oder bei Pro Asyl. Den für Sie zuständigen Flüchtlingsrat finden Sie unter fluechdlingsrat.de. Sie erreichen Pro Asyl über die E-Mail-Adresse [email protected] (Englisch und Deutsch). Besuchen Sie auch proasyl.de oder unsere Suchmaschine Lokale Suche findet auch Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Wichtig

Solange Sie sich noch im Asylverfahren befinden, müssen Sie einige Regeln beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Aufenthaltserlaubnis.

Quelle: handbookgermany.de

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