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Beschwerden gegen künftige Pandemieverträge abgewiesen

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht betont nach einer Klage zum Pandemievertrag: Die Norm müsse erst erlassen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Berufung gegen ein geplantes internationales Pandemieabkommen als unzulässig abgewiesen. Der veröffentlichten Entscheidung zufolge seien die Rechte des Beschwerdeführers durch den künftigen Beitritt Deutschlands zum Vertrag nicht verletzt worden.

Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gibt es kein entsprechendes Einwilligungsgesetz. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist die Verfassungsbeschwerde angreifbar (2 BvR 1082/23). Derzeit sind mehr als 1.600 nahezu identische Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Vertrag noch in Verhandlung

Der Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zielt darauf ab, die Welt besser vorzubereiten und im Falle einer neuen Pandemie schneller reagieren zu können. Anfang Februar versicherte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegenüber der Weltgesundheitsorganisation, dass Deutschland das geplante Pandemieabkommen voll und ganz unterstützen werde.

Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über den Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführer befürchten, dass die Weltgesundheitsorganisation bei selbst erklärten Epidemien und Gesundheitsnotfällen verbindliche Anordnungen erlassen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen aufheben könnte. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass dadurch der WHO Gesetzgebungs- und Exekutivbefugnisse übertragen und die Souveränität der Mitgliedstaaten aufgehoben werden könnte.

Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass innerstaatliche Rechtswirkungen nur durch das Einwilligungsrecht erzeugt werden können. Der Standard muss veröffentlicht sein. Dies setzt voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat endgültig mit dem Gesetz befasst haben, so dass es nur noch vom Bundespräsidenten ausgearbeitet und verkündet werden muss.

Es gibt viel Kritik

Zu internationalen Verträgen gibt es Entwürfe als Grundlage für weitere Verhandlungen. Daher sollten im Falle einer künftigen Pandemie Forschungsmaßnahmen und Impfstoffverteilung zwischen den Vertragsparteien koordiniert und Informationen schneller ausgetauscht werden. Bis Mai 2024 soll ein unterschriftsreifer Vertragstext ausgehandelt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 überarbeitet.

Die Verordnungen stießen bei ihrer Verabschiedung auf viel Kritik. Vor wenigen Tagen, am 18. September, beriet der Petitionsausschuss des Bundestags über eine Petition gegen das Epidemieabkommen, in der es um den Verlust von Grundrechten ging. Allerdings argumentierte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Sabine Dittmar (SPD) bei dem Treffen, dass weder Grund- noch Menschenrechte durch den Pandemievertrag eingeschränkt würden.

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