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Beschluss zur Bereitstellung eines Entschädigungsfonds für Opfer schwerer Gewalt

Landtag Saarland
Der saarländische Landtag hat einen Entschädigungsfonds für Opfer schwerer Gewalt beschlossen.

Der saarländische Landtag hat einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer, antisemitischer, extremistischer und terroristischer Gewalt beschlossen. Am Mittwoch stimmte auch die CDU einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Regierungsfraktion zu, während die AfD dagegen stimmte. Grundsätzlich sind Zuschüsse bis zu 10.000 € möglich, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 €. Über die Finanzierung entscheidet ein vom Landesparlament gewählter Beratungsausschuss.

Kira Braun, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, eine finanzielle Entschädigung schaffe „nicht unbedingt Gerechtigkeit“. Es gehe aber auch um „die gesellschaftliche Anerkennung, dass den Betroffenen und ihren Angehörigen Unrecht widerfahren ist und Strafe verdient“.

CDU-Fraktionsvize Roland Theis nannte den Fonds „richtigen Schritt“. Anders als im Antrag dargelegt dürfte es keinen Unterschied machen, ob die Straftat „nationale Besorgnis“ erregt.

Die Alternative für Deutschland lehnte den Antrag ab. Fraktionsvorsitzender Josef Dörr forderte, die Opfer nicht in verschiedene Kategorien einzuteilen.

Der Fonds wurde auch im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf die Wohnung eines Asylbewerbers in Saarlouis im September 1991 gegründet. Samuel Yeboah, 27, aus Ghana, wurde getötet. Die Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich am Montag im Prozess wegen der Tat vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein Plädoyer einbringen.

Im Saarland ist die regierende SPD (29 Sitze) die stärkste Fraktion im Landtag. Zu den Oppositionsparteien gehören die CDU (19 Sitze) und die AfD (3 Sitze).

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