Beschäftigungstoleranz
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine neue Art der Duldung entstanden: die sogenannte „Beschäftigungsduldung“, abrufbar unter §60d AufenthG ist geregelt. Beschäftigungsnachsicht steht Nachsichtsbeamten zur Verfügung, die bereits angestellt sind und andere Anforderungen erfüllen. Arbeitsunterlassung hat gegenüber der regulären Unterlassung zwei Vorteile:
- Solange Sie Arbeitsunterlassung haben, können Sie nicht abgeschoben werden.
- Als Inhaber einer Arbeitserlaubnis erhalten Sie schneller Ihre Aufenthaltserlaubnis
Achtung! Am 7. Juli 2023 hat Deutschland im Rahmen der Fachkräftemigration ein neues Gesetz verabschiedet. Es beinhaltet zahlreiche Änderungen und Neuerungen sowie Vereinfachungen, um Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen. Es ist unklar, wann genau die verschiedenen Änderungen und Neuerungen eingeführt werden. Wenn es soweit ist, werden wir ein Update auf unserer Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen, unsere Website regelmäßig zu besuchen, um mehr zu erfahren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Community-Plattform „Gemeinsam in Deutschland” Unsere Community Manager beantworten gerne Ihre Fragen!
Was soll ich tun? Muss ich es wissen?
Kann ich Arbeitsunterbrechung erhalten?
Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen Sie (und manchmal auch Ihre Familie) eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen vor dem 1. August 2018 in Deutschland ankommen.
- Sie müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz einer Duldung sein. Bitte beachten Sie: Der neue sogenannte „Unidentifizierte Duldungsbescheid“ (§60b AufenthG) ist nicht von Bedeutung hier.
- Sie müssen mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten und mindestens 18 Monate lang Beiträge zur Sozialversicherung leisten. Wenn Sie alleinerziehend sind, müssen Sie mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten und in die Sozialversicherung einzahlen.
- Sie dürfen mindestens 12 Monate lang kein Geld vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten.
- Sie müssen über Deutschkenntnisse auf A2-Niveau verfügen
- Sie (und Ihr Ehepartner) müssen über Ausweisdokumente aus Ihrem Land oder Ihrer Region verfügen (z. B. Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde usw.). Beweisen Sie, dass es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, die Dokumente zu erhalten. Dies hat eine Frist. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Wann muss ich meine Identität klären?“
- Wenn Sie (und Ihr Ehepartner) einen Integrationskurs besuchen müssen, müssen Sie diesen erfolgreich abgeschlossen haben
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- Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, müssen diese zur Schule gehen.
- Sie (und Ihr Ehepartner und Ihre Kinder) dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt werden. Mehr erfahren Sie im Abschnitt „Was tun, wenn ein Familienmitglied eine Straftat begeht?“
- Sie (und Ihr Ehepartner) dürfen keine Verbindung zu terroristischen oder extremistischen Organisationen haben.
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Wann muss die Identität geklärt werden?
Wer vor dem 31. Dezember 2016 eingereist ist und bereits am 1. Januar 2020 erwerbstätig war, muss vor der Klärung seines Antrags auf Arbeitserlaubnis seine Identität bestätigen. Alle anderen haben bis zum 30. Juni 2020 Zeit, ihren Status zu klären.
Wenn es Ihnen trotz aller Bemühungen nicht gelingt, Ihren Status zu klären, können Sie möglicherweise dennoch Arbeitsunterlassung erwirken. Aber das ist die Entscheidung der Einwanderungsbehörde. So stellen Sie keine Ansprüche.
WICHTIG: Sie müssen Ihre Bemühungen dokumentieren. Wenn Sie also beispielsweise zur Botschaft gehen, um Dokumente anzufordern, holen Sie sich eine Bestätigung. Sie können auch Fotos usw. machen. Je mehr Beweise Sie haben, desto besser. Wenn Sie Angst vor einer Abschiebung haben, können Sie sich vorab bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten lassen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter proasyl.de. Einen Anwalt finden Sie unter rechtberaterkonzept.de.
Bekommen meine hier lebenden Familienangehörigen ebenfalls Stundung?
Wenn Sie Arbeitsstundung haben, erhalten Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls Stundung bei der Beschäftigung. Diese Stundung gilt für denselben Zeitraum wie Ihre Beschäftigungsstundung.
Was passiert, wenn ein Familienmitglied eine Straftat begeht?
Arbeitsunterlassung steht zur Verfügung, wenn Sie oder Ihr Ehepartner eine Straftat begangen haben, was normalerweise nicht möglich ist. Unabhängig von der Schwere des Verbrechens. Eine Ausnahme gibt es für Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz: Es zählen nur Straftaten, für die Sie zu mehr als 90 Strafen pro Tag verurteilt wurden.
Diese Regeln sind für Kinder lockerer. Eine Arbeitsunterlassung erhalten Sie in der Regel nur dann nicht, wenn Ihr Kind zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder wegen bestimmter schwerer Straftaten (z. B. Drogendelikte, Gewalt etc.) verurteilt wurde.
Wie lange gilt die Beschäftigungsschonfrist?
Die Beschäftigungsunterbrechungsfrist beträgt 30 Monate. Solange Sie weiterhin die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, erfolgt in diesem Zeitraum keine Abschiebung. Anschließend können Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Verlängerung der Beschäftigung beantragen.
Kann ich später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Ja. Nach 30 Monaten können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als sozial integrierter Erwachsener beantragen (§25b AufenthG). ). Sie können auch versuchen, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten (§25 Abs. 5 AufenthG) . . Wenn Sie kleine Kinder haben, gilt zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Jugendliche (§ 25a AufenthG<). /a>).) und ihre Verwandten möglicherweise. Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie in unserem Kapitel „Bleiberecht von Geduldeten.
Kann ich die Beschäftigungstoleranz wieder verlieren?
Ja. Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, kann es sein, dass Sie die Arbeitsunterlassung wieder verlieren. Dies kann beispielsweise passieren, wenn Sie Ihren Job verlieren und nicht sofort einen neuen Job finden können.
Kann ich den Arbeitsplatz wechseln, während ich unter Arbeitsunterlassung stehe?
Ja. Aber Sie sollten niemals Ihren Job verlieren.Das bedeutet, dass der Übergang von einem Job zum nächsten ununterbrochen erfolgen muss. Beachten Sie außerdem, dass Sie in der Regel eine neue Arbeitserlaubnis beantragen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Arbeitserlaubnis“.
Kann ich die Ausbildung abbrechen und die Beschäftigungstoleranz direkt ändern?
Wenn Sie die betriebliche Ausbildung abbrechen und frühestens nach 18 Monaten ins Berufsleben einsteigen, kann eine Duldung für Sie eine Option sein. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die für Sie zuständige Ausländerbehörde Ihre bisherige Ausbildung als „Arbeit“ ansieht. Derzeit gibt es diesbezüglich keine Regelungen.
Wo und wie beantrage ich Arbeitsunterlassung?
Sie sollten einen schriftlichen Antrag auf Arbeitsunterbrechung bei der zuständigen Ausländerbehörde einreichen. Du. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de. Reichen Sie dazu Ihre Bewerbung und alle relevanten Unterlagen dort ein. Für die Bewerbung gibt es kein formelles Formular. Der Thüringer Flüchtlingsrat hat jedoch ein Muster für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis erstellt, den Sie als Vorlage nutzen können. Diese Informationen finden Sie auf der Website des Thüringer Flüchtlingsrats in der Rubrik „Beschäftigungstoleranz“.
Lassen Sie sich vorab von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten. Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.
Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Unterlassung einer Beschäftigung?
Lesen Sie unser Kapitel „Toleranz“.
Kann ich mit Beschäftigungstoleranz ins Ausland reisen?
Nein. Menschen mit „Ausdauer“ dürfen nicht ins Ausland reisen. Dies gilt auch für die Beschäftigungstoleranz. Wenn Sie später eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie ins Ausland reisen.
Was soll ich tun, wenn die Einwanderungsbehörde meinen Antrag auf Arbeitsunterbrechung ablehnt?
Selbst wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, kann es sein, dass Ihnen die USCIS die Einreise verweigert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Arbeitsunterbrechung. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, sollten Sie sich von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann die Entscheidung der Einwanderungsbehörde überprüfen und gegebenenfalls aufheben. lokale Informationen über Anwälte und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Website. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.
Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsunterlassung. Was kann ich tun?
Wenn Sie keine Beschäftigungsunterlassung erhalten können, haben Sie einige Möglichkeiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kapitel „Asylantrag abgelehnt“.
Wo bekomme ich Beratung und Beratungsunterstützung?
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Sie können beispielsweise die Website von Pro Asyl oder Ihre Website Pro Asyl nutzen . fluechdlingsrat.de/”>Flüchtlingsrat. Sie können auch unter Jugendausländerberatung oder Erwachseneneinwanderungsberatungsstelle.
Fachberatung für Flüchtlinge und Asylbewerber in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltserlaubnis oder Rechtsberatung.
Wichtig
Die Arbeitsduldung soll Menschen mit Duldung und Beschäftigung vor einer Abschiebung schützen. Doch die Anforderungen sind sehr hoch und schwer zu erfüllen.