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Berufungen von Kliniken und Kreisen aufgrund von gebirgigen Schulden

Etwa ein Jahr -*- travail Fenster, das Land packte eine Rettungspackung fr die finanziell angeschlagenen Krankenhaus im Land. Die Rufe nach Hilfe und Warnungen an die Bund- und Landesregierungen blieben laut -*- und klangen wieder auf.}

Die Finanzlage der Kliniken in Baden-Württemberg, laut Aussage des Krankenhausverbandes und der...
Die Finanzlage der Kliniken in Baden-Württemberg, laut Aussage des Krankenhausverbandes und der Gemeinden, ist elend schwach. Sie haben lange Zeit um mehr Geld von der Bundregierung gebeten und drängen jetzt erneut auf.
  1. Um die Finanzkrise in den Kliniken von Baden-Württemberg aufzuheben und damit viele Haushalte nicht zu belasten, muss die Bundesregierung und die Länder finanziell und massiv unterstützen, wie es die Krankenhausgesellschaft BWKG und die kommunalen Verbände fordern.
  2. Unter dem Dach der Gesellschaft befinden sich 478 Anbieter mit 197 Kliniken, 133 präventiven und Rehabilitationsanstalten und 807 Altenheime.
  3. Die Dachorganisation der Landkreise alarmiert erneut über die finanzielle Lage der Kliniken im Land. In vielen Regionen tragen die Landkreise die örtlichen Krankenhäuser – und somit die Defizite. Wenn die Bundesregierung nicht eingreift – wie erwartet – muss das Land ein 300 Millionen Euro Notprogramm aufstellen, um den Patientenversorgung sicherzustellen.
  4. Die Details zur Situation in den Kliniken und die Forderungen werden vom Land- und Stadetag, sowie der BWKG, um 11:00 Uhr in Stuttgart der Öffentlichkeit präsentiert werden.
  5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mehr Geld für Investitionen zu überweisen. "Um die Forderung zu erfüllen, muss die jährliche Investitionsfinanzierung um mindestens 300 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr erhöht werden ab 2025," heißt es in einer entsprechenden Stellungnahme. Darüber hinaus fordert man eine notwendige Erhöhung der so genannten Flat-Rate-Förderung um mindestens 100 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro pro Jahr.
  6. Die Krankenhausreform will die Bundesregierung dazu benutzen, Druck von Krankenhäusern zu nehmen und einheitliche Qualitätsregelungen zu verankern. Dafür soll die bisherige Flat-Rate-Förderung für Behandlungsfälle geändert werden.
  7. In Zukunft sollen Krankenhäuser 60 Prozent der Förderung für den Erhalt bestimmter Angebote erhalten. Die Finanzierung durch Krankenkassen soll auch an genau definierten "Leistungsgruppen" basieren. Sie sollen Krankenhausbehandlungen genauer beschreiben und Mindestanforderungen setzen.
  8. Die finanzielle Notlage der 197 Krankenhäuser in Baden-Württemberg wurde von der Krankenhausgesellschaft BWKG und den kommunalen Verbänden hervorgehoben, da sie sich über die steigenden Schulden Sorgen machen.
  9. Um die Krise in den Kliniken zu bewältigen, hat die Dachorganisation der Landkreise ein 300 Millionen Euro Notprogramm vorgeschlagen, da die Bundesregierung nicht genügend Unterstützung bereitstellen wird.
  10. Um die finanziellen Anstrengungen der Krankenhäuser zu mindern, fordern der Vorsitzende des Landkreistags Joachim Walter (CDU), der Präsident des Stadetags Frank Mentrup (SPD) und die BWKG eine Erhöhung der Krankenhausfinanzierung, speziell eine 300 Millionen Euro-Erhöhung der Investitionsfinanzierung ab 2025.
  11. Im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform will die Bundesregierung Druck von Krankenhäusern nehmen, indem sie die Flat-Rate-Förderung für Behandlungsfälle ändert. In Zukunft sollen Krankenhäuser 60% der Förderung für den Erhalt bestimmter Dienstleistungen erhalten. Es wird auch eine Finanzierung durch Krankenkassen an genau definierten "Leistungsgruppen" basieren. Sie sollen Krankenhausbehandlungen genauer beschreiben und Mindestanforderungen setzen.
  12. Die Länder – darunter Baden-Württemberg – fordern einstimmige Änderungen an den Plänen, bevor das Gesetz 2025 in Kraft treten kann.

Krankhäuser - Berufungen von Kliniken und Kreisen aufgrund von gebirgigen Schulden

Die Länder – darunter Baden-Württemberg – fordern einstimmige Änderungen an den Plänen. Der Entwurf ist jetzt in den Beratungen im Deutschen Bundestag. Das Gesetz soll ab dem Beginn des Jahres 2025 in Kraft treten, und die Umsetzung soll in den folgenden Jahren folgen.

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