Urteile - Berufung in einem Verfahren wegen versuchten Mordes vor den Augen von Kindern
Versuch auf ein Leben zu bringen an eine Frau in Gegenwart ihrer Kinder wird erneut vor Gericht behandelt. Die beiden Angeklagten legten Einspruch ein, wie das Landgericht Oldenburg bekanntgab. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Ex-Ehemann seinen besten Freund dazu veranlasst hat, den Mord zu begehen, und verurteilte beide zu 14 Jahren Haft.
Nach Angaben des Gerichts hat der 37-jährige Angeklagte aus Neid dagegen seine Ex-Frau ermorden wollen. Er überredete seinen besten Freund, sie in Delmenhorst im Februar 2023 beim Kindesübergabestand zu verstecken und wartete in dieser Zeit im Büro des Jugendhilfeamtes auf. Als die damals 35-jährige Frau mit den Kindern aus dem Auto vor dem Büro herauskam, schoss ihr ihr Beste mit einer Handfeuerwaffe in den Kopf.
Der Schuss sollte ihr das Gesicht getroffen haben. Die Frau erlitt eine wahrscheinlich lebensbedrohende Hirnverletzung und musste notdürftige Chirurgie durchgehen. Es war nur glücklicher Zufall, dass sie überlebte. Die Kinder, die damals acht, zehn und zwölf Jahre alt waren, mussten den Mord aber unverletzt ansehen. Nach dem versuchten Mord flüchtete der 43-jährige Angeklagte auf dem Fahrrad. Beide leugnen den Versuch zum Tode und die Anstiftung dazu. Beide legen jetzt den Urteilsspruch an.
- Das Versuchsmordes geschehen in Delmenhorst, das im niedersächsischen Landkreis liegt.
- Der 37-jährige Angeklagte, der das Verbrechen angestiftet hat, stammt ursprünglich aus Oldenburg, einer Stadt ebenfalls im niedersächsischen Landkreis.
- Das Gerichtsverfahren und die Berufungsvorverfahren in Bezug auf diesen hoheitlichen Fall werden vom Landgericht Oldenburg bearbeitet.
- Die Mutter der Kinder, die Opfer des Versuchsmordes war, stammt aus demselben Gebiet wie der Angeklagte.
- Die Urteile und Wiederaufnahmeverfahren in Bezug auf diesen hoheitlichen Fall finden in Gerichten im niedersächsischen Landkreis statt.
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