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Berufung beim Verfassungsgericht im Alleingang erwartet

Solidaritätszuschlag
Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen.

Bundesfinanzhof-Präsident Reiner Holznagel erwartet, dass der Bundesfinanzhof am Montag die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags 2020 anfechten wird. Holznagel von der Rheinischen Post (Montag) sagte, dass einerseits der Zweck des Zuschlags wegfalle, andererseits verstoße die Erhebung des Zuschlags für eine geringe Zahl von Bürgern klar gegen den Gleichheitsgrundsatz. „Ich hoffe auf einen Etappensieg am Montag.“ Wenn der Bundesfinanzhof den Fall Solow planmäßig an das Bundesverfassungsgericht weiterleitet, könne das Karlsruher Urteil frühestens in einem Jahr verkündet werden.

Holznagel bezeichnete den heutigen Zuschlag als “Hintertürs-Reichensteuer”. Allerdings zahlen nicht nur die ganz Reichen die Zeche, sondern auch viele kleine und mittelständische Unternehmen, Techniker und Techniker.

Der Bundesfinanzhof wird seine Entscheidung im Solidaritätszuschlagsklage voraussichtlich am Montag (10 Uhr) bekannt geben. Ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg beschwerte sich. Unterstützt vom Bund der Steuerzahler will sie die Solisten zu Fall bringen. Die Kläger machten geltend, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2019 der Zweck des soli – die Lasten der deutschen Einheit zu finanzieren – weggefallen sei. Es verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, da nur eine Minderheit der Steuerpflichtigen zur Zahlung von Steuern verpflichtet ist, die große Mehrheit der Steuerpflichtigen jedoch nicht.

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