Berliner Schulen können schärfer gegen Sympathiebekundungen für die palästinensische Terrororganisation Hamas vorgehen. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch stellte am Freitag klar, dass Schulen Symbole, Äußerungen und Handlungen verbieten dürfen, wenn diese als Befürwortung oder Billigung der Angriffe auf Israel oder als Unterstützung der Hamas gewertet werden können. Solche Handlungen stellten in der aktuellen Situation eine Gefährdung des Schulfriedens dar, heißt es in einem Schreiben der CDU-Politikerin an die Schulleitungen, über das zunächst die «B.Z.» berichtete und das auch der dpa vorlag. Rechtsgrundlage sei das Schulgesetz.
Laut Bildungsverwaltung gab es bei Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel Unsicherheit, was bei Sympathiebekundungen von Schülern rechtlich möglich ist und was nicht. Daraufhin hätten Fachleute das Schulgesetz des Landes noch einmal geprüft und festgestellt, dass es auch solche Verbote an Schulen erlaube. Man wolle Schulleitungen mit dem Schreiben mehr Sicherheit bei dem Thema geben, so Günther-Wünsch.
Laut dem Schreiben betrifft das Verbot nicht nur Hamas-Zeichen oder die Verbreitung von Hamas-Videos, was ohnehin strafrechtlich relevant seien könne. Vielmehr gehe es auch um «Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht erreichen». Als Beispiele wurden das Tragen des Palästinensertuchs genannt, Aufkleber und Sticker mit Aufschriften wie «Free Palestine» oder eine Landkarte Israels in den Farben Palästinas.