Ein Berliner Modelabel hat einen Markenrechtsstreit gegen den Hersteller von international bekannten Luxus-Handtaschen gewonnen. Das in der «Kunstfreiheit wurzelnde Interesse» des Berliner Unternehmens übersteige das Eigentumsrecht des Modekonzerns, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag seine Beschlüsse von Mitte September mit (Az. 2-06 O 532/23, 2-06 O 533/23).
Das Berliner Label hatte auf einer Fashionshow Mode präsentiert, die charakteristische Merkmale dieser Luxustaschen enthält. Mit der Inszenierung sollte der Mitteilung zufolge auf weibliche Klischees hingewiesen werden, wonach sich Frauen diese sehr teuren Taschen von «Sugar Daddys» schenken ließen. «In dieser überspitzten gesellschaftlichen Darstellung tragen Frauen die Kleidungsstücke … in aufreizender und lasziver Art an der Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit», erklärte das Gericht. Die Luxusmarke werde dabei weder verunglimpft noch herabgesetzt.
Der Taschenhersteller hatte in der Inszenierung eine Markenrechtsverletzung gesehen und sich mit Eilanträgen gegen die Verbreitung im Internet gewandt. Hierfür hatte er das Frankfurter Landgericht ausgewählt, dies ist laut Erklärung einer Gerichtssprecherin in Fällen von angenommenen Rechtsverletzungen im Internet möglich. Die Gerichtsentscheidungen sind rechtskräftig.