Die jüdische Gemeinde Berlins muss wegen der umstrittenen Gemeinderatswahlen mit einer Geldstrafe von insgesamt 20.000 Euro belegt werden. Das teilte das unabhängige Gericht des Zentralrats der Deutschen Juden auf Anfrage mit. Es sei noch keine Entscheidung darüber getroffen worden, ob die Wahl vom 3. September wiederholt werden solle, hieß es.
Die Oppositionskoalition Tikkun hofft, an der Wahl teilzunehmen und diese möglicherweise am 5. Dezember zu wiederholen. „Unsere Anwälte arbeiten unermüdlich daran, in unserem Fall einen juristischen Sieg zu erringen“, sagte Tikkun in einer Erklärung am Freitag vor Rosch Haschana, dem jüdischen Neujahrsfest. „Wir bitten die Mitglieder der jüdischen Gemeinde Berlins, nicht aufzugeben“, heißt es weiter und fordert, die Gemeinde nicht zu verlassen.
Vor zwei Wochen fanden Kongresswahlen statt, obwohl das zentrale Parlamentsgericht angeordnet hatte, ihre Wahlen zu stoppen. Die frühere Gemeindevorsteherin Lala Süsskind klagte erfolgreich gegen neue Wahlregeln, die sie daran hinderten, für ein Amt zu kandidieren. Allerdings erkannte Gemeindevorsteher Gideon Joffe das Urteil nicht an, da das Gericht nicht zuständig sei. Er führte die Wahl durch, woraufhin Proteste und Boykottaufrufe von Kritikern in der Gemeinde folgten. Am Ende wurden nur Joffe und seine Anhänger gewählt.
Der Zentralrat der deutschen Juden habe die Wahl „gemäß einem Gerichtsbeschluss“ nicht anerkannt, erklärte der Berliner Zentralrat später schriftlich. Die Tikkun-Allianz meint: „Die Wahl wurde vom Gericht verboten und ihre Durchführung war illegal. Diese Wahl ist illegal und verfassungswidrig. Sie ist ungültig. Die abgegebenen Stimmen sind ungültig.“ Auch die Wahlbeteiligung war gering und betrug nur etwa 20 %.
Nach verschiedenen Quellen zählt die jüdische Gemeinde Berlins zwischen 8.200 und 9.000 Mitglieder und ist damit eine der größten jüdischen Gemeinden in Deutschland. Sie plant für Ende September eine Verfassungsversammlung der gewählten Volksvertreter. Joffe könnte als Vorsitzender wiedergewählt werden.