zum Inhalt

Berlin ist bestens auf eine teilweise Wiederholungswahl vorbereitet

Innensenatorin Iris Spranger sagte, Berlin sei auf eine teilweise Wiederholung der vom Verfassungsgericht am 11. Februar angeordneten Bundestagswahlen bestens vorbereitet. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechts- und Planungssicherheit“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag der...

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) spricht auf einer Pressekonferenz im Anschluss an....aussiedlerbote.de
Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) spricht auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Gespräche beim Innenministertreffen (IMK). Foto.aussiedlerbote.de

Innensenatorin - Berlin ist bestens auf eine teilweise Wiederholungswahl vorbereitet

Innensenatorin Iris Spranger sagte, Berlin sei voll und ganz auf eine teilweise Wiederholung der vom Verfassungsgericht am 11. Februar angeordneten Bundestagswahlen vorbereitet. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechts- und Planungssicherheit“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat sich vor der Urteilsverkündung mit den Regionen getroffen und Planungen eingeleitet.

„Die Durchführung von Wiederholungswahlen in so kurzer Zeit ist eine große Herausforderung“, sagte Spranger. „Ich unterstütze den Landeswahlleiter voll und ganz bei der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Neuwahl. Berlin hat bei der Neuverteilung des Repräsentantenhauses gezeigt, dass es eine ordnungsgemäße Wahl organisieren kann.“

Die Berliner Bundestagswahl 2021 muss aufgrund zahlreicher Probleme teilweise wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Im Februar letzten Jahres wurden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus auf Grundlage des Urteils des Landesverfassungsgerichts komplett wiederholt. Wie die Bundestagswahl war auch diese am 26. September 2021 voller Überraschungen und Wahlfehler.

Gerichtsbekanntmachungen Prozessstruktur Beschlüsse des Bundestags Informationen des Bundestags zu diesem Thema Gerichtsbekanntmachungen Wegeners Stellungnahme zum Urteil

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles