Beliebte Chipmarken zurückgerufen
Erfahren Sie hier welche Lebensmittel an der Rückrufaktion beteiligt sind und warum der Rückruf erfolgt!
► Die wichtigsten Informationen zum Rückruf im Überblick:
Produktname | funny-frisch Chipsfrisch Ungarn 150g |
BetroffenBundesländer | Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen LHB 32 B |
Warnungsgrund | Die falsche Sorte wurde abgefüllt |
Warum werden Produkte zurückgerufen? Die Flaschen enthalten keine Kartoffelchips mit dem Geschmack „Ungarisch“, sondern Kartoffelchips mit dem Geschmack „Sauerrahm“. Das „Sour Cream“-Dressing enthält das Allergen Milch, dies ist jedoch nicht auf der Verpackung angegeben. Allergiker sind gefährdet!
Sie können das Produkt gegen Rückerstattung des Kaufpreises im entsprechenden Geschäft zurückgeben.
Nur die folgenden Sorten von Funny Frisch-Kartoffelchips, die von der Werbeetikette betroffen sind, werden zurückgerufen. Alle anderen Produkte dieser Marke können unbedenklich konsumiert werden.
Bei Lebensmitteln kommt es in Supermärkten häufig vor, dass knappe Artikel ohne Quittung umgetauscht werden. In seltenen Fällen, wenn ein Umtausch nicht möglich ist, können Sie eine Zahlung oder einen Preisnachlass verlangen.
Daher wird empfohlen, die Tüte und die Quittung aufzubewahren. Die Entschädigung fällt nur dann geringer aus, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass Sie von dem Rückruf wussten und das Produkt noch verwendeten.
Normalerweise erhalten Sie eine Rückerstattung oder ein Produkt, ohne dass Fragen gestellt werden.
p>
In Deutschland wird die Lebensmittelsicherheit streng kontrolliert. Produktsicherheitsstandards werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit festgelegt. Trotz strenger Regulierung kann es dennoch vorkommen, dass ein Produkt nicht den Anforderungen entspricht und deshalb vom Hersteller zurückgerufen wird.
Dazu muss ein hinreichender Verdacht bestehen, dass das Lebensmittel eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellt.
Übrigens: Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) regelt, wann öffentliche Warnungen und Informationen zu Lebensmitteln ausgesprochen werden dürfen.
Gleiches gilt unter anderem für Kosmetika und Tätowierfarben.
Die Warnung bleibt gültig, bis das betroffene Produkt nicht mehr auf den Markt gebracht wird.