Erkelenz/Mönchengladbach (dpa)/lnw – Gegen einen ehemaligen Lokalpolitiker der Stadt Erkelenz ist wegen des Vortäuschens von Straftaten und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Erkelenz habe den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und antragsgemäß eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro festgesetzt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach mit. Das entspreche 3600 Euro.
Bei einem Hauptverhandlungstermin gehe es am 15. März am Amtsgericht nur noch um die Höhe der Geldstrafe. Denn die Verteidigung habe einen Einspruch eingelegt, der sich auf die Rechtsfolgen des Strafbefehls vom 13. Januar beschränke. Der vorgeworfene Sachverhalt dagegen stehe rechtskräftig fest, erklärte der Sprecher.
Der Angeklagte hatte nach Gerichtsangaben im vergangenen Juli und August mehrere angebliche Straftaten und Bedrohungen gegen seine Person angezeigt. Unter anderem hatte demnach ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz auf sein eigenes Auto gemalt und dann Anzeige gegen Unbekannt erstattet. In einem anderen Fall gab er an, einen Zettel mit der Aufschrift «NSU 2.0 Todesdatum 1.9.2022» in seinem Briefkasten gefunden zu haben – tatsächlich hatte er diese Nachricht selbst geschrieben.
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hatte Anfang September erklärt, sie sei fassungslos und schockiert. Der ehemalige Ratsherr habe die Solidarität vieler Menschen missbraucht. Er habe die Verantwortung für sein illegales Handeln übernommen. Er habe sein kommunalpolitisches Amt zurückgegeben, alle parteipolitischen Ämter niedergelegt und seine Mitgliedschaft bei den Grünen beendet.