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Bedingungsloses Grundeinkommen: Eine Initiative wurde neu gestartet

Neustart bei der Initiative bedingungsloses Grundeinkommen
Unterstützer der Volksinitiative «Hamburg soll Grundeinkommen testen!» stehen vor dem Oberlandesgericht.

Genau zwei Monate ist es her, dass das Hamburger Verfassungsgericht ein negatives Urteil gefällt hat, und die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen geht neue Anläufe. Die Initiative gab am Donnerstag bekannt, dass sie den entsprechenden Gesetzentwurf überarbeitet habe und am Freitag mit dem Sammeln neuer Unterschriften begonnen habe. Die Initiative hofft, bis zum 3. Oktober mindestens 15.000 Unterschriften zu sammeln. Im Erfolgsfall soll es im kommenden Sommer und spätestens vor der Bundestagswahl 2025 zu einem Volksentscheid kommen.

„Hamburg testet ein Grundeinkommen“ – das bleibt das Ziel, sagt Rainer Ammermann von der Hamburger Volkspartei-Initiative. „Wir haben die Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs sorgfältig geprüft und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt.“ Die Initiative ist voller Zuversicht: „Hamburg wird das erste Bundesland sein, das die grundlegenden Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens erprobt – finanziert vom Land und.“ wissenschaftlich unterstützen“, sagte Ammerman.

Der von der Volksinitiative im Jahr 2020 vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 12. Juli vom Hamburger Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. In einem einstimmigen Urteil kamen die Richter zu dem Schluss, dass eine Volksinitiative für ein Grundeinkommen grundsätzlich möglich sei, jedoch nicht in der von den Initiatoren erhofften Form. Aus Sicht des Gerichts waren die Angaben des Sponsors des Demonstrationsvorhabens teilweise widersprüchlich, unklar und unvollständig. Das Gericht erklärte damals, dass die Wähler die Vor- und Nachteile des Projekts nicht ausreichend einschätzen und seine Folgen nicht vollständig verstehen könnten.

Die Initiative „Burger sollen Grundeinkommen testen!“ Anfang 2020 sammelte er Unterschriften für den Gesetzentwurf „Prüfung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Kanton Hamburg“ und sammelte die nötigen 10.000 Unterstützer. Da die für die Hamburger Bürgerschaft erforderlichen Gesetze noch nicht verabschiedet waren, beantragte die Initiative im September 2020 einen Bürgerentscheid – der daraufhin vom Senat beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde.

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