Betagte Aussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Rentner, deren Anträge während der Übergangszeit des ostdeutschen Rentengesetzes nicht berücksichtigt wurden, können noch bis zum 30. September Mittel aus dem Härtefallfonds beantragen. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. Die Anspruchsberechtigten erhalten vom Bund eine einmalige Zahlung in Höhe von 2.500 Euro, die vom Land auf 5.000 Euro verdoppelt wird.
Drese wird dringend gebeten, sich schnell auf mögliche Ansprüche zu überprüfen und die Menschen in Ihrem Umfeld zu benachrichtigen. Bisher blieb die Zahl der Bewerbungen hinter den Erwartungen zurück.
Drese sagte, dass zu den Anspruchsberechtigten für eine ostdeutsche Rente auch ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bahn, der Deutschen Post der DDR und des Gesundheitsamtes gehören. Sozialdienste, Balletttänzer und andere Ostdeutsches Recht: Geschiedene mit mindestens einem Kind. Der maximale Nettorentenbetrag beträgt wie angegeben 830 €.
Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge, die vor dem 1. April 2012 in Deutschland waren und als anspruchsberechtigt zugelassen wurden, wenn sie auch eine so niedrige Nettorente bezogen, mussten laut Drese mindestens 50 Jahre alt sein (später). Rückkehrer) oder 40 Jahre alt (vorübergehende Flüchtlinge).