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Beamte sollen jahrelang nicht von zu Hause aus gearbeitet haben – Chef verteidigt Vorwurf

Ein leitender Beamter im Land Rheinland-Pfalz soll fünf Jahresbezüge erhalten haben, ohne zu arbeiten. Der entstandene Schaden betrug mindestens 350.000 Euro. Nun wehrt sich sein Chef gegen die Vorwürfe.

Der Beamte darf keine rechtlichen Konsequenzen haben, sein Chef jedoch schon (symbolisches Bild).aussiedlerbote.de
Der Beamte darf keine rechtlichen Konsequenzen haben, sein Chef jedoch schon (symbolisches Bild).aussiedlerbote.de

Rheinland-Pfalz - Beamte sollen jahrelang nicht von zu Hause aus gearbeitet haben – Chef verteidigt Vorwurf

Der Fall sorgte Anfang dieser Woche für Aufsehen: Ein rheinland-pfälzischer Beamter soll fünf Jahre lang arbeitslos im Homeoffice verbracht haben. Ihm wurde weiterhin sein volles Gehalt ausgezahlt (Stern berichtete ebenfalls). Der Mann aus Betzdorf-Gebhardshain war in einem eigens für ihn geschaffenen Referendariat im Bereich Architektur und Planung des Bürgermeisters beschäftigt. Dabei soll ein Gesamtschaden von rund 350.000 Euro entstanden sein.

Dieser höchst ungewöhnliche Vorfall wird derzeit von der Bezirksaufsichtsbehörde Altenkirchen untersucht. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die Umstände der Entscheidung, den Mitarbeiter auf die neue Stelle zu versetzen. Es gibt Behauptungen, dass der Beamte aus unbekannten Gründen einfach außer Gefecht gesetzt wurde. Nach der Berichterstattung in den vergangenen Tagen hat der Bürgermeister des Bezirks nun mit dem Stern und anderen Medien gesprochen.

Offizieller Chef wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Betzdorf und Gebhardshain sei „anspruchsvoller und aufwändiger als erwartet“ gewesen, heißt es in der Pressemitteilung.

Darüber hinaus ist der Vorgesetzte im Falle einer schweren Erkrankung im betroffenen Zeitraum für 18 Monate arbeitsunfähig. In der Zwischenzeit wird er durch einen ehrenamtlichen Vertreter vertreten. Für Anfragen der kommunalen Ordnungsbehörden steht der Betreuer weiterhin jederzeit zur Verfügung.

Sollten die Ermittlungen ergeben, dass er die Hauptschuld trägt, muss der Bürgermeister nach Angaben der Stadtverwaltung 350.000 Euro für den Schaden zahlen. Es ist unklar, ob er den gesamten Betrag oder nur einen Teil davon zahlen muss.

Für den Arbeitnehmer selbst drohen nach Angaben der Aufsichtsbehörde keine Konsequenzen. Er hätte seine Arbeitskraft anbieten können – es wurden ihm einfach keine Aufgaben gegeben, die er erledigen musste. Vorläufige Ergebnisse der Untersuchung werden voraussichtlich im Januar veröffentlicht.

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Quelle: www.stern.de

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