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Bayern senkt Messlatte für neue Mobilfunkmasten

Sendemast für Mobilfunk
Ein Sendemast für Mobilfunk.

Bayern hat die Hürden für die Errichtung neuer Mobilfunkmasten gesenkt. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten die bisherigen Mindestabstandsregelungen nicht mehr. Außerdem sollen künftig mehr Masten ohne Baugenehmigung aufgestellt werden: bis zu 20 Meter außerhalb des Gebäudes (bisher 15 Meter) und bis zu 15 Meter innerhalb des Gebäudes (bisher 10 Meter). Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) am Dienstag nach dem Kabinettsbeschluss mit. Mit dieser Bauordnungsänderung setzt die Landesregierung eine im Herbst ergangene Bekanntmachung um. Die Neuregelung bedarf noch der endgültigen Zustimmung des Landtages.

“Wir sind uns einig: Der Ausbau des bayerischen Mobilfunknetzes muss beschleunigt und vereinfacht werden”, sagt Bernreiter. „Wir müssen den Ausbau des Mobilfunks bundesweit beschleunigen.“ Dass der Mobilfunk überall in Bayern einwandfrei funktioniert, ist entscheidend für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und Lebensqualität seiner Bürger.

Zukünftige Behelfsmasten benötigen keine Baugenehmigung mehr, wenn sie für maximal zwei Jahre errichtet werden. „Wir wollen die bestehende Versorgungslücke im Mobilfunknetz schnell und unkompliziert schließen”, sagte Bernreiter. Für Masten, die noch einer Baugenehmigung bedürfen, werde eine „Genehmigungsvermutung“ eingeführt: Wenn nach einer nicht genehmigt wird Monat gilt der Mast automatisch als genehmigt.” Auf jeden Fall sollten alle Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden.

“Diese Änderungen tragen dazu bei, den Prozess zu beschleunigen und zu vereinfachen”, sagte Bernreiter. „Aber bei der Sicherheit gibt es keine Kompromisse, und dazu stehen wir.“ Der Minister betonte, dass es auch bei Masten ohne Genehmigungspflicht Sache des Betreibers sei, dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Als Beispiele nannte er Brandschutz und Stabilisierung.

Wirtschaftsminister Hubert Evanger (Freier Wähler) machte – wie am Vortag – die Netzbetreiber für Unterversorgung verantwortlich. Sie entsprechen nicht den Anforderungen der Bayerischen Bundesnetzagentur. Er forderte, dass die Behörden, die selbst viel zu lange “fein kalkuliert” hätten, nun die Bußgelder überprüfen müssten.

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