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Bayern lehnt Einschränkungen der Energie-Härtehilfe ab

Heizung
Eine Mann dreht die Heizung auf.

Der Freistaat Bayern protestiert nachdrücklich dagegen, dass Heizöl- und Pelletkunden in der Energie-Härtehilfe des Bundes derzeit nicht berücksichtigt werden. Der entsprechende Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages widerspreche früheren Ankündigungen der Bundesregierung, sagte Staatschef Florian Hermann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Es muss daher überarbeitet werden. Gleichzeitig versicherte Hermann, dass der Freistaat kleine und mittelständische Unternehmen, die Heizöl oder Pellets zum Heizen einsetzen, nicht im Stich lassen werde. Der Freistaat werde diesen Teil gegebenenfalls “eigenständig finanzieren”. Allerdings wird es jetzt einige Verzögerungen geben.

Ein aktueller Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zeigt, dass die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Energiehärteregelung für kleine und mittlere Unternehmen keine Beihilfen für Heizöl und Pellets beinhaltet. Die Härtefallregelung solle auf Entlastungen für Strom und netzgekoppelte Energieträger (Gas, Wärme) beschränkt und nicht auf netzgekoppelte Energieträger wie Heizöl und Pellets ausgedehnt werden.

Zweck der Härtefallhilfe ist es, KMU zusätzlich zu fördern, wenn sie besonders stark von der Energiekrise betroffen sind. Über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellt der Bund den Ländern Geld zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Hilfen erfolgt durch die Bundesländer.

Hermann kritisierte, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages keine Mittel für Heizöl- oder Pelletkunden freigegeben habe, was nicht nur der Ankündigung der Bundesregierung, sondern auch der Einigung zwischen Bund und Länderkanzlern widerspreche. Es wäre verwunderlich, wenn der Ausschuss die Ankündigung nicht umsetze, „weil der Bundesregierung in einer ganz zentralen politischen Frage eindeutig die parlamentarische Mehrheit fehlt“. Und es gibt keinen objektiven Grund, Energie ungleich zu behandeln.

Auf der einen Seite will Bayern die Berliner Entscheidung nun korrigieren. Andererseits gehen sie ihren eigenen bayerischen Weg weiter: Der Beschluss, dass alle Energieträger erfasst werden müssen, wird auch dann umgesetzt, wenn die Bundesregierung anderer Meinung ist – was jetzt natürlich für Verzögerungen sorgt. Dadurch verzögert sich auch der Zeitpunkt, ab dem nun Förderanträge gestellt werden können. Gehen Sie jetzt davon aus, dass es bis Mitte Februar fertig sein wird.

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